Arbeitsrecht Spanien

Fragen und Antworten zum spanischen Arbeitsrecht

arbeitsrecht spanien
Arbeitsvertrag, Kündigung eines Arbeitsvertrages, Enschädigung, Arbeitsnehmerentsendung

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Spanien – Fragen und Antworten

Spanische Arbeitszeitregelungen

ANTWORT:

Sollte kein spanischer Tarifvertrag für die Branche existieren, gelten die einzelarbeitsvertraglichen Regelungen innerhalb der Grenzen der spanischen Gesetze, insbesondere dem spanischen Arbeitnehmergesetz (Estatuto de trabajadores)

Urlaub für Arbeitnehmer in Spanien

ANTWORT:

Der gesetzliche Jahresurlaub beträgt mindestens 30 Kalendertage.
Hinzukommen noch besondere Freitage, wie zum Beispiel nach Art.37.3 b) ET bei Todesfall eines Familienangehörigen bis zum 2. Verwandtschaftsgrad in der selben Örtlichkeit des Arbeitnehmers: 2 Arbeitstage, ausserhalb der Örtlichkeit: 4 Tage

Gesetzliche Feiertage

FRAGE:

Welche gesetzlichen Feiertage in Spanien betreffen eine bestimmte Region ?

ANTWORT:

Es gelten die Feiertage, die im sogenannten calendario laboral jährlich für eine bestimmte spanische Region (Comunidad Autonoma) festgestellt werden.

In jeder spanischen Arbeitsstätte muss dieser Kalender ausgehängt werden. Dieser Kalender wird mit einem betriebsinternen Arbeitszeitplan ergänzt.

Arbeit an Sonn- und Feiertagen

FRAGE:

Wie muss man die geleistete Arbeit an den Sonn-, und Feiertagen vergüten?

ANTWORT:

Sollte kein Tarifvertrag bestehen, ist der Sonn- und Feiertag nicht anders zu vergüten, als die normale Arbeitszeit. Es können einzelvertraglich höhere Vergütungen vereinbart werden.

FRAGE:

Sollte in dem spanischen Arbeitsvertrag stehen, dass auch an Sonn-, und Feiertagen gearbeitet wird?

ANTWORT:

Sollte kein Tarifvertrag für die Branche existieren, ist nach Art.35.4. ET (spanischen Arbeitnehmergesetz (Estatuto de trabajadores)) die Verpflichtung zu Überstunden zu vereinbaren, ebenso zur Arbeit an Feiertagen und deren Vergütung.

Einzuhalten ist die gesetzliche Regelung der Ruhezeit, die innerhalb von 15 fortfolgenden Arbeitstagen, 1,5 Tage betragen muss.

Nachtarbeit

FRAGE:

Wie muss Nachtarbeit vergütet werden ?

ANTWORT:

Unter Nachtarbeit versteht man nach Art.36.1.ET die Arbeitszeit zwischen 22 h und 6 h morgens.

Bei regelmässiger Nachtarbeit im Betrieb, ist die Arbeitsaufsichtsbehörde zu informieren.

Die Nachtarbeit darf 8 Stunden täglich nicht überschreiten und zusätzliche Überstunden sind ausgeschlossen.

Sollte kein spanischer Tarifvertrag für die Branche existieren, ist ein Nachtzuschlag vertraglich zu vereinbaren oder entsprechende Freizeit zu gewähren.

FRAGE:

Wie lange ist nach dem Nachtdienst die gesetzliche Pause vorgeschrieben?

ANTWORT:

Es sind 12 Stunden Pause zwischen dem letzten und dem neuen Arbeitstag einzuhalten.

Arbeitspausen im spanischen Arbeitsrecht

FRAGE:

Nach wie viel geleisteten Stunden muss die erste Pause genommen werden?

ANTWORT:

Jeder Arbeitstag, der 6 Arbeitsstunden übersteigt, hat nach Art.34.4 ET eine Mindestpause von 15 Minuten zu enthalten, welche als Arbeitszeit berechnet wird, wenn dies tarifvertraglich oder einzelarbeitsvertraglich vorgeschrieben ist.

Sollte keine Vereinbarung getroffen sein, dass ist die Pause zu gewähren, wird jedoch nicht als Arbeitszeit berechnet.

Änderungskündigung im spanischen Arbeitsrecht

Nach Art.41 ET (spanisches Arbeitnehmergesetz) kann der Arbeitsvertrag in einzelnen Punkten einseitig geändert werden.

Hier wird unterschieden, ob nur einzelne Arbeitsverträge betroffen sind, oder die gesamte Belegschaft.

Bei der Einzelvertragsänderung kann der Arbeitnehmer dagegen oponieren und die Entscheidung arbeitsgerichtlich anfechten, oder aber kündigen.

Er erhält dann eine Entschädigung von 20 Arbeitstagen pro Arbeitsjahr, höchstens 9 Monate Entschädigung.

Der Arbeitgeber kann unter bestimmten Voraussetzungen auch kündigen, und nur 20 Arbeitstage pro Arbeitsjahr Entschädigung zahlen, wenn der Arbeitnehmer mit der arbeitsvertraglichen Änderung nicht einverstanden ist, dann gilt eine Deckelung der Entschädigungszahlung von 12 Monatslöhnen.

Lohnfortzahlung bei Krankheit oder Arbeitsunfall

Allgemein gilt:

Bei einem Arbeitsunfall oder auch bei einer gewöhnlichen Krankheit, muss der Arbeitgeber vom 1. Arbeitstag an, den Lohn fortzahlen, wobei bei einem Arbeitsunfall die Lohnfortzahlung durch die Sozialversicherung (pago delegado) vom ersten Krankheitstag zurückvergütet wird, und bei einer gewöhnlichen Krankheit ab dem 16. Krankheitstag anteilsmässig. Diese Lohnfortzahlung gilt für die ersten 365 Tage Krankheitsstand.

Kleine Unternehmen, die bis zu 10 Arbeitnehmer beschäftigen, können von der Lohnfortzahlung befreit werden, wenn der Krankenstand des Arbeitnehmers schon mehr als 6 Monate andauert.

Die ersten 3 Krankheitstage eines Arbeitnehmers werden in der Regel nicht bezahlt, soweit die weitverbreitete spanische Tarifvertragsregelung. Ab dem 4 bis zum 20. Arbeitstag im Krankenstand zahlt der Arbeitgeber den Lohn in Höhe von 60% fort, und erhält den Betrag von der Sozialversicherung zurück. Vom 21. Arbeitstag in die Zukunft werden 75% des normalen Bruttolohnes vom Arbeitgeber bezahlt.

Bei einem Arbeitsunfall erfolgt vom ersten Tag an 75% Lohnfortzahlung.

Abwesenheitspauschale bei Arbeit ausserhalb des Arbeitsplatzes (Spanien/Ausland)

Spanien Ausland
Übernachtung ausserhalb des Wohnortes 53,34 EUR/Tag 91,35 EUR/Tag
keine Übernachtung ausserhalb 26,67 EUR/Tag 48,08 EUR/Tag
Flugpersonal (gemäss Mehrheit der Flüge) 36,06 EUR/Tag 66,10 EUR/Tag