Eigentumsvorbehalt oder Leasing in Spanien

aus Sicht des deutschen Unternehmers als Zulieferer zur Erlangung von mehr Rechtssicherheit beim Verkauf von Industrieprodukten nach Spanien mit Argumentationshilfe, so dass der spanische Kunde durch Finanzierung direkt den Kaufpreis des Industrieproduktes bezahlt.



RA D.Luickhardt und Legalium betreuen Ihre Investition in Spanien, Durchsetzung von Forderungen und Herausgabeanspruechen für deutsche Unternehmen in Spanien aussergerichtlich, bei Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten in allen Instanzen

Madrid, Barcelona, Berlin, Hannover

Register für bewegliche Güter

Der Eigentumsvorbehalt ist in Spanien nur gültig, wenn er in das Register für bewegliche Güter eingetragen ist.


Sinn und Zweck dieser Eintragung ist, dass Dritte beim Erwerb vom Käufer unter Eigentumsvorbehalt, im Register erkennen können, dass der Käufer wohl der Besitzer, aber nicht der Eigentümer ist.

Damit kann der Eigentümer stets die Ware zurückfordern, wenn der Käufer nicht den Kaufpreis zahlt. (Herausgabeklage für den deutschen Unternehmer als Massnahme gegen säumige Kunden in Spanien)

Desweiteren kann der Eigentümer auch vom Dritten die Ware herausfordern und vom Käufer Schadensersatz verlangen, wenn er ohne Genehmigung weiterverkauft hat.


MERKE:

Als Unternehmer in Deutschland liefern Sie eine Produktionsanlage unter Eigentumsvorbehalt nach Spanien. Wichtig ist die Eintragung in das Register für bewegliche Gegenstände, (Registro de bienes muebles) wenn Sie Ihre Rechte gegen den spanischen Unternehmer im Falle der Nichterfüllung durch ausgebliebene Zahlung geltend machen wollen.

Unterschiede zum Leasing

Der Leasingvertrag ist für den Verkäufer oftmals abgesichert durch einen Eigentumsvorbehalt, aber wenn der spanische Unternehmer Keditwürdig ist, dann der direkte Eigentumserwerb für den spanischen Unternehmer steuerlich günstiger und der deutsche Unternehmer erhält sofort die Kaufpreiszahlung als Einmalzahlung.

Argumente für das deutsche Unternehmen, so dass der spanische Kunden den Kaufpreis der Lieferung finanziert und sofort zahlt, anstelle eines Leasing, das in steuerlicher Hinsicht aus Sicht des spanischen Unternehmens ungüenstiger sein kann.


Bei spanischen Unternehmen bis zu 6 Millionen EUR Jahresumsatz ist der direkte Eigentumserwerb ohne Eigentumsvorbehalt zur Zeit steuerlich günstiger, wenn die Leasingverträge über längere Zeiträume angeboten werden, da die Abschreibung gemäss der Tabelle bei diesen mittelständigen Unternehmen verdoppelt werden kann.

Daraus folgt, dass ein langfristiges Leasing mit Eigentumsvorbehalt nicht in Frage käme, sondern ein Darlehen einer Bank, um damit den Zulieferer direkt zu bezahlen. Das deutsche Unternehmen erhält den vollen Kaufpreis und benoetigt damit auch einen keinen Schutz durch den Eigentumsvorbehalt.


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