Investitionen Spanien

photovoltaik spanien
Investition in eine spanische Solarstromanlage ist weiterhin lohnenswert.

Kauf einer spanischen Photovoltaikanlage

Trotz der niedrigen Einspeisevergütung ist der Kauf einer Photovoltaikanlage in Spanien weiterhin lohnenswert, da jetzt die Preise der PV Anlagen wesentlich gesunken sind.

Wichtige Aspekte

1. Vertragsgegenstand genau zu bestimmen:

Anzahl der Module, Dachflächenanlage oder Bodenanlage, fest oder mit einachsigen oder zweiachsigen Nachführsystemen; Leistung, Einspeisevergütung im letzten Jahre, im Durchschnitt, bestehende Lizenz und Abtretung der Rechte etc

2. Kaufpreiszahlung:

Meist werden Teilzahlungen vereinbart, und dann eine Schlusszahlung, wenn die Ummeldung auf den Namen des Käufers beim Stromversorger (Endesa) und der Industriebehörde erfolgt ist. Zur Zeit kann man das installierte KW für ca 3 EUR kaufen.

Zur Sicherung der Restkaufpreiszahlung zu Gunsten des Verkäufers wird oftmals eine auflösende Bedingung in den Vertrag aufgenommen. Die Folge ist, dass der Kaufvertrag über die Photovoltaikanlage unwirksam wird, wenn bspsw nach Ummeldung innerhalb von 60 Tagen nicht die Restzahlung erfolgt und die Anzahlung bleibt beim Verkäufer.

Formulierungsbeispiel:

SOBRE CONDICIÓN RESOLUTORIA.- La falta de pago, a su vencimiento, de la suma aplazada, dará lugar, de pleno derecho, a la resolución de esta cesión y compraventa, de conformidad con lo dispuesto en los artículos 1.504 del Código Civil y 11 de la Ley Hipotecaria y 59 de su reglamento, con pérdida para la parte adquirente, de la totalidad de las cantidades que haya hecho efectivas hasta ese momento, en concepto de indemnización por daños y perjuicios, así como por el lucro cesante. Sin embargo, para que tenga lugar la resolución, será preciso, que la parte transmitente, requiera fehacientemente de pago la parte adquirente, por acta notarial, con concesión de un nuevo plazo de quince días, transcurrido el cual si no consta el pago en la misma acta, podrá declarar resuelta la presente.

3. Weitere wichtige Klauseln in einem Kaufvertrag über eine Photovoltaikanlage in Spanien:

a. Ausschluss der Gewährleistung

b. Gerichtsstandsvereinbarung unter Kaufleuten, alternativ hierzu: Schiedsgerichtsbarkeit (zu empfehlen)

c. Abtretung der Nutzungsrechte an der Dach oder Bodenfläche (meist Pacht oder dingliche Dienstbarkeiten)

d. Kostenregelung

e. Steuerlast:

Grunderwerbssteuer: Die Photovoltaikanlage wird als Bauwerk angesehen, und deshalb fällt für den Käufer Grunderwerbssteuer an. Sollte die gesamte GmbH (SL) mit der Anlage übernommen werden, ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Grunderwerbssteuer greift.