Stand 12.02.2019

Urteil Berufungsgericht Barcelona

Das Urteil vom 12.12.2018 vom Berufungsgericht in Barcelona gegen eine Spedition zeigt die Verteidigungsstrategie bei Streitigkeiten um Transportschäden und Schadensersatz.

CMR

Zunächst ist bei internationalen Transporten stets das CMR anzuwenden und die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten an dessen Versicherer erfolgt nach Art.43 spanisches Versicherungsrecht.

Bei Warenverlust gilt als Schadensersatz maximal 8,33 x KG gemäss Art.23 CMR, sollte jedoch grobe Fahrlässigkeit des Transportunternehmens zum Verlust der Ware geführt haben, dann gilt diese Schadensersatzbeschränkung nicht.

Es muss der Warenwert vom Transportunternehmen ersetzt werden.

Interessant an diesem Urteil ist, dass das Berufungsgericht in Barcelona eine Beweislastumkehr akzeptiert, da der Auftraggeber der Warensendung nicht Einsicht in die Transportabläufe hat, kann von dem Kläger auch nicht verlangt werden, zu beweisen, dass das Transportunternehmen grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat.

Schlussfolgerung

Daraus folgt, dass spanische Klagen auf Schadensersatz wegen Transportschäden Aussicht auf Erfolg haben, wenn der Warenverlust oder Teilverlust nachgewiesen werden kann, als auch die ordentliche Warenübergabe.

Desweiteren ist die Ware nach dem Verkehrswert zu bewerten.

Zu empfehlen ist, dass eine Strafanzeige eingereicht wird, wenn Indizien vorliegen, dass die Ware gestohlen wurde.


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