Zahlungsklage Spanien Verjährung

Immobilienkaufpreiszahlung, Produktkauf

Bis zum 07.10.2015 galt eine Verjährungsfrist von 15 Jahren, wenn Sie Leistungen aus einem Vertrag, sei es Kaufvertrag, Dienstleistungsvertrag einfordern wollten.

Beispiel

Sie verkauften eine Immobilie in Teneriffa am 06.10.2015 und der Käufer konnte nicht sofort zahlen oder wie es in der Praxis häufig vorkommt, es wird eine Anzahlung von 10% in einem Privatkaufvertrag angezahlt und bei Unterzeichnung der notariellen Kaufurkunde soll die Restzahlung erfolgen.

Im Handelsverkehr kommt oftmals der Maschinen oder Produktverkauf unter Eigentumsvorbehalt vor, welcher ebenso von der 5 jährigen Verjährung betroffen wird.

Der Verkäufer konnte nach dem alten Recht bis zum 06.10.2030 die Kaufpreiszahlung einklagen, doch seit der Gesetzesänderung vom 06.10.2015 beträgt die Verjährung nur noch 5 Jahre, sprich am 07.10.2020 wäre die Forderung aus der Kaufpreiszahlung verjährt.

Wir empfehlen schon jetzt den Zahlungsanspruch aus Kaufvertrag oder auch Honorare aus Dienstleistungsverträgen (nicht Arbeitsverträgen) geltend zu machen und spätestens im Januar 2020 einzuklagen, da mit der Gesetzesänderung zu erwarten ist, dass die Gerichte nach den Sommermonaten 2020 stark belastet werden, da viele Gläubiger noch die verjährungsunterbrechende Klage einreichen.

Eine blosse aussergerichtliche Mahnung reicht zur Verjährungsunterbrechung nicht aus.

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