Immobilienkauf in Spanien – Bauversicherung

Immobilienrecht, Baurecht, Vertragsrecht

bauversicherung spanien
Hintergrundwissen für den Immobilienkäufer in Spanien

Immobilienkauf in Spanien – Kauf auf Plan, Bauversicherung

WICHTIG: Nachweis der spanischen obligatorischen Bauversicherung zur Sicherung von Schadensersatzansprïchen bei Baumängeln, innerhalb von 10 Jahren nach der Baufertigstellung.

Was Sie zu beachten haben, bei der gesetzlich vorgesehenen Bauversicherung in Spanien (Baumangelversicherung LOE), wenn die Immobilie beim Kauf nicht älter als 10 Jahre ist.

WICHTIG: Beim privaten Immobilienkauf in Spanien, von Immobilien, die von Privatleuten für sich gebaut wurden, ist besondere Achtung geboten, da die Freistellung von der Bauversicherung bei Eigennutzung (autopromocion) nicht mehr gilt, wenn die Immobilie schliesslich verkauft wird. Dann ist die Bauversicherung nachzuholen. Gerade bei Eigenbauten ist auch das Risiko von einem Baumangel erhoeht.

 

Die Immobilienkrise neigt sich zu Ende und die in Insolvenz gegangenen oder anderweitig still gelegten Bauprojekte werden jetzt wieder fortgeführt.

Gerade bei diesen Immobilien ist auf Baumängel zu achten.

Eine aktuelle Entscheidung vom 27.5.2016 des Berufungsgerichtes von Teneriffa fasst in Kuerze die Wichtigkeit der Bauversicherung zusammen. Wir vertreten Sie vor allen Gerichten auf Teneriffa, Gran Canaria, Malaga, Alicante, Valencia, Madrid, Barcelona wie auch in dieser Rechtssache, die in der zweiten Instanz gewonnen wurde.

Link: Beispiel aus der Praxis:

Gerade wenn eine Immobilie noch im Bauzustand, also vor Baubeginn oder vor Fertigstellung gekauft wird, ist darauf zu achten, dass die Bauversicherung vom Verkäufer und – oder Bauträger nachgewiesen wird.

HINWEIS: Nur dann haben Sie eine Versicherung, dass Sie bei Baumängeln Schadensersatz zur Reparatur erhalten. Schliesslich ist in der Vergangenheit oftmals der Bauträger und der Architekt in die Insolvenz gegangen, und es bliebe nur noch die Versicherung.

Diese versucht sich regelmässig mit Ausschlussklauseln aus der Haftung zu nehmen, doch im vorliegenden Falle des Berufungsgerichtes von Teneriffa, hat diese die Ausschlussklausel nicht anerkannt.
Im vorliegenden Falle hatte sich das Fundament wesentlich gesenkt und der Versicherer hatte die Haftung vergeblich abgelehnt, mit der Begruendung, dass die Risse in den Wänden nicht vom Bau an sich herrühren, sondern von Bodenbewegungen, und damit die Haftung nach der Bauversicherung ausgeschlossen sei.
Doch das Berufungsgericht von Teneriffa hat dies nicht geltend lassen, da der Art.3 LOE von der Sicherheit der baulichen Struktur spricht, und eben diese nicht gegeben war, wenn bei Bodenbewegungen erhebliche Risse erscheinen, die das Gebäude gefährden und einen Einsturz des Gebäudes möglich machen.

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AKTUELL 2016: Das LOE – Bauversicherung gilt auch weiterhin in dem Jahre 2016, trotz redaktioneller Anpassungen. Insbesondere gilt ab dem 01.01.2016, dass die Anzahlungen auf den Immobilienendkaufpreis nur erfolgen sollen, wenn eine Baugenehmigung vorliegt, da ansonsten der Bauträger keine Bürgschaft oder Versicherung nachweisen muss.

Bei der Baumangelversicherung nach Art.17 haften alle am Bau Beteiligten und zwar gesamtschuldnerisch, vom Versicherer, Bauherr bis zum Bauunternehmer.
Der Art.19 LOE konkretisiert, dass es Sachmängel aufgrund von Baufehlern sein müssen.
Der Schadenersatz ist in der Höhe auf den Schaden begrenzt, der die Reparatur kostet.

PROBLEM: Es gibt Problemfälle, es sind erhebliche Risse in der Immobilie ersichtlich, aber die Immobilie stürzt nicht ein, folglich wird von den Versicherern oftmals vorgetragen, dass noch kein Schaden entstanden ist.
Doch hier hat die höchste Rechtsprechung, letztes Urteil vom 05.05.2014 interpretiert, dass schon die Gefährdung ausreicht. “comprometan directamente la Resistencia mecanica y la estabilidad del edificio.

Rückforderung der Anzahlung beim gescheiterten Immobilienkauf