Anzahlung Immobilienkauf Spanien

Immobilienkauf auf Plan – Absicherung der Anzahlung

Beispiel aus der Praxis:

Mit dem aktuellen Urteil vom obersten spanischen Zivilgericht / Tribunal Supremo – Stand 27.09.2016
wird dem Immobilienkäufer mehr Schutz geboten, wenn er Anzahlungen bei einem Immobilienkauf leistet und die Immobilie auf Plan gekauft wird, sprich vor dem Baubeginn.

Das einschlägige Gesetz 57/1968 hat hier den Versicherer in die Haftung zu nehmen.

Es wird eine Immobilie verkauft und gebaut, Anzahlungen werden geleistet und die Wohnungsuebergabe nach Fertigstellung erfolgt.
Doch bauordnungsrechtliche Gegebenheiten führen dazu, dass die Immobilie rechtswidrig ist, und Abriss droht.
Damit haben die Immobilienkäufer zwar die Immobilie erhalten, jedoch mit dem Risiko jederzeit mit dem Abriss rechnen zu müssen.

Die erste Instanz und die zweite Instanz haben keinen Versicherungsfall gesehen und die Anwendung des Gesetzes 57/1968 verneint, da die Immobilie fertiggestellt und dem Immobilienkäufer in bewohnbaren Zustand übergeben wurde.

Dem obersten Zivilgericht geht dies jedoch nicht weit genug, und sieht in der Abrissgefahr einen rechtlichen Mangel und wirtschaftliches Risiko, welches die Versicherung, bei Abschluss der Bauversicherung haette erkennen koennen, deshalb wird der Versicherer in die Haftung genommen und muss die Anzahlung an die Immobilienkäufer zurueckzahlen.

Nutzen Sie unseren deutsch-spanischen Beratungsservice im spanischen Immobilienrecht und wir prüfen, ob Sie bei Gericht Aussicht auf Schadensersatz haben.

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