Zwangsvollstreckung in Spanien

Pfändung Verwertung

D.Luickhardt, Rechtsanwalt in Deutschland und Spanien, betreut die Zwangsvollstreckung von deutschen Urteilen, Vollstreckungsbescheiden und Zahlungsbefehlen aus dem europäischen Zahlungsbefehl in Spanien.

Service:

D.Luickhardt und Legalium beraten Sie auf deutscher Sprache und setzen Ihre Zwangsvollstreckung in Spanien durch.

Fall aus der Praxis

Ein Unternehmen hat einen europäischen Zahlungsbefehl gegen ein Unternehmen in Barcelona und möchte diesen vollstrecken.

Unser Kanzlei Legalium in Barcelona wird beauftragt.

Es wird uns der vollstreckbare Zahlungsbefehl mit Apostille im Original und dem Formular G übergeben, als auch eine Prozessvollmacht.

Der Gläubiger kennt nicht die vollstreckbaren Güter und Rechte des Schuldners.

Es wird Vollstreckungsantrag in Spanien eingereicht und nach Art.592 LEC (spanisches Zivilprozessrecht) die Vermögensauskunft und die Vollstreckung in folgender Rangfolge beantragt, um ein schnelles Vollstreckungsergebnis zu erlangen.

Die Zwangsvollstreckung erfolgt in:

  • Bankkonten oder Bargeld
  • Forderungen des Schuldners gegen Dritte
  • Schmuck, Kunstgegenstände
  • Lohnpfändung
  • Pfändung von Zinsen, Mieteinnahmen u.a.
  • Kraftfahrzeuge (hier ist eine Verwertung durch eine Versteigerung erforderlich !)
  • Immobilien (meist langwierig, da eine Zwangsversteigerung stattfinden muss)

Beachten Sie, dass Dritte eine Drittwiderspruchsklage einreichen können, um zu verhindern, dass Güter im Eigentum Dritter gepfändet werden.

Hier ist zu beachten, dass wenn Sie als deutsches Unternehmen eine Warenlieferung unter Eigentumsvorbehalt geleistet haben, und es sich um ein Investitionsgut (Produktionsanlage etc) handelt, dann können Sie nur eine Drittwiderspruchsklage zum Schutz Ihres Eigentumsvorbehalts eintragen, wenn der Eigentumsvorbehalt im Register für bewegliche Güter in Spanien eingetragen ist.

Wir unterstützen Sie bei der Zwangsvollstreckung und vertreten Ihre Rechte aus Eigentumsvorbehalt in Spanien, sei es in der Zwangsvollstreckung oder bei Insolvenz des Schuldners.