leistungsbereiche

Ihr Vorhaben in Spanien — rechtlich und steuerlich eingeordnet

Wer in Spanien kauft, erbt oder gründet, handelt in einem Rechtssystem mit eigenen Regeln, das rechtliche und steuerliche Einordnung von Anfang an erfordert.

leistungsbereiche

Drei Bereiche, ein Ansatz

immobilien in spanien

Kaufen, verkaufen und bauen mit rechtlicher Einordnung

Bei Immobilientransaktionen in Spanien greifen Vertragsrecht und steuerliche Einordnung von Anfang an ineinander.

Wer beides gemeinsam betrachtet, trifft sicherere Entscheidungen.

Erbschaft 

Nachlass klären, Fristen einhalten, Vermögen gesichert übergeben

Beim Erbfall mit Spanienbezug stellen sich rechtliche und steuerliche Fragen gleichzeitig, häufig unter Zeitdruck.

Klare Orientierung von Anfang an schützt vor Fristversäumnis und unnötigen Belastungen.

unternehmensgründung

Firmengründung in Spanien rechtlich und steuerlich vorbereiten

Die Wahl der Rechtsform in Spanien hat steuerliche Konsequenzen, die weit über den Gründungstag hinausreichen.

Wer die Struktur vorab klärt, schafft eine belastbare Grundlage für unternehmerisches Handeln.

Qualifikation & Präsenz

Zugelassen in Deutschland und Spanien - als Rechtsanwalt und Steueberater

Legalium hat seinen Hauptsitz auf Teneriffa. Dietmar Luickhardt ist als Rechtsanwalt für spanisches Recht in Deutschland und Spanien zugelassen und hält die zusätzliche Qualifikation als spanischer Steuerberater. Weil beide Qualifikationen in einem Mandat zusammenfallen, werden rechtliche Strukturierung und steuerliche Einordnung gemeinsam betrachtet, nicht als getrennte Leistungen hintereinander koordiniert.

Mandanten, die in Spanien kaufen, erben oder gründen, müssen nicht zwischen einem Anwalt und Steuerberater in Spanien koordinieren. Vertragsstruktur, steuerliche Einordnung und Behördenbegleitung liegen in einer Hand. Der Ansprechpartner versteht beide Seiten des Sachverhalts ohne Übersetzungsaufwand zwischen juristischer und steuerlicher Sprache.

Spanisches Recht ist regional gegliedert. Erbschaftsteuer, Immobiliensteuern und gesellschaftsrechtliche Rahmenbedingungen unterscheiden sich zwischen Teneriffa, den Balearen und dem spanischen Festland erheblich. Legalium arbeitet mit diesen Unterschieden täglich, nicht als Ausnahmewissen.

der legalium-ansatz

Struktur vor der Unterschrift

Ein Notar beurkundet den Vertrag, er prüft nicht, ob die gewählte Eigentumsstruktur zur steuerlichen Situation des Käufers passt. Ein Anwalt ohne Steuerberaterzulassung sieht das Vertragsrecht, nicht seine steuerlichen Konsequenzen. Wer eine Immobilie kauft, einen Nachlass regelt oder eine Gesellschaft gründet, bewegt sich in einem Bereich, in dem rechtliche und steuerliche Einordnung von Anfang an zusammengehören.

„Struktur vor der Unterschrift kostet eine Stunde. Fehlende Struktur danach kann Jahre kosten."

Legalium klärt deshalb Struktur- und Steuerfragen vor dem Notartermin, vor der Nachlassabwicklung und vor der Gründungsentscheidung. Das ist nicht eine Option die man separat hinzufügt, sondern die Grundlage jedes vollständigen Mandats.

das team

Vor Ort in Spanien, sozialisiert im DACH-Raum

Hinter Legalium steht ein Team aus deutschsprachigen und spanischsprachigen Juristen, Steuerberatern, Buchhaltern sowie einem deutschsprachigen Sekretariat und administrativen Fachkräften.

Dietmar Luickhardt, Rechtsanwalt und Steuerberater mit deutschen und spanischen Zulassungen, führt die Kanzlei und trägt die juristische und steuerliche Gesamtverantwortung.

Der direkte Kontakt mit Mandanten läuft über das deutschsprachige Team — damit Anfragen schnell aufgenommen und richtig eingeordnet werden.

Die Kanzlei Legalium verbindet lokale Präsenz in Spanien mit dem Verständnis für die Erwartungen deutschsprachiger Mandanten.

Dietmar Luickhardt

Dietmar Luickhardt

Rechtsanwalt · Steuerberater · DE + ES

Zugelassen in Deutschland und Spanien. Seit Jahren ansässig auf Teneriffa.

Auf dem Laufenden bleiben

Bleiben Sie zu rechtlichen und steuerlichen Entwicklungen rund um Immobilien, Erbschaft und Gründung in Spanien auf dem Laufenden.

Den ersten Schritt klären

Schildern Sie Ihr Vorhaben kurz per E-Mail oder rufen Sie an. Das Team nimmt Ihre Anfrage auf, ordnet sie ein und meldet sich mit einer ersten Einschätzung zurück. Kein Formular, keine Warteliste — eine direkte Rückmeldung.

M

Zentrale Spanien

0034 922 788 881

Zentrale Deutschland

0049 971 0927