Strassenverkehrsunfall Spanien

Versicherung – Angebot zur Schadensregulierung – oferta motivada

Rechtsanwalt D. Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Deutschland und Spanien

Ein Anspruch auf Schadensersatz gegen die spanische Versicherung des Unfallgegners ist bei dessen schuldhaften Handeln gerichtlich durchzusetzen, wenn die Haftpflichtversicherung nicht freiwillig bezahlt.

Dies gilbt bei Fahrradunfall auf Mallorca, oder auch beim tödlichen Verkehrsunfall auf Teneriffa, Barcelona oder Madrid.

Hervorzuheben ist, dass das spanische Versicherungsrecht und spanische Haftungsrecht Anwendung finden, wenn der Unfall in Spanien passierte.

Dieses ist gesetzlich in RD 8/2004, Gesetz 35/2015 aktuell geregelt. Der Schadensersatz wird anhand der Schadensersatztabelle berechnet.

Jedes Jahr zum 01.01., auch zum 01.01.2023, wird die spanische Schadensersatztabelle (baremo) für Verkehrunfälle aktualisiert, gemäss Art.49 des einschlägigen Gesetzes 8/2004 zur Haftung im Strassenverkehr.

Der Schadensersatz richtet sich nach

  • Alter
  • Krankschreibung
  • Dauerhafte bleibende Schäden

Beispiel aus der Praxis 1.

Ein Vater verliert sein Einzelkind bei einem tödlichen Verkehrsunfall in Spanien.

Entschädigung:

Todelfall: 41.393,47 EUR

Zuschlag für die Einzelkind-Situation: 10.348,37 EUR

Darüberhinaus sind die ärztlichen Behandlungskosten von der gegnerischen spanischen Versicherung zu zahlen.

Beispiel aus der Praxis 2.

Die Eltern des Kindes, welches 25 Jahre alt ist, versterben beide bei einem Strassenverkehrsunfall.

Schadensersatz des Kindes gegen den Unfallverusacher

Tabelle 1A: 50.000 Eur (Grundschadensersatz)

Tabelle 1B: Erhöhung des Gundschadensersatzes wegen Todesfall bei einem Strassenverkehrsunfall

Einzelkind: 25% Erhöhung

Verlust beider Eltern: 35% Erhöhung

Tabelle 1C: Vermögensschaden

Es handelt sich um Kosten der Abwicklung des Todesffalls, ohne Anwaltskosten: 400,00 Eur pauschal ohne Belegnachweis, und bei Vorlage von Belegen weitere Schadensersatzposten (Beerdigungskosten)

Tabelle 1C2: Vermögensschaden durch Wegfall des Unterhaltsleistenden.

Zunächst ist das Nettoeinkommen des Verstorbenen zu ermitteln und dann nach der Tabelle der Schadensersatz, mit einem Koeffizient 2 zu addieren, da es ein Einzelkind war.

Beispiel aus der Praxis 3.

Ein Kind ist 16 Jahre alt und hat einen Behinderungsgrad über 33% .Er lebte mit den Eltern und der Vater verstarb in einem Verkehrsunfall mit 4o Jahren und einem Jahresnettogehalt von 24.300 Euro.

Der Schadensersatz für das Kind beträgt 235.632 Euro, summiert aus Grundschadensersatz von 80.000 + 60.000 Euro persönliche Situation + 95.632 Euro Vermögensverlust

Schadensersatztabelle

Nutzen Sie unseren Service der Vertretung aussergerichtlich und Geltendmachung des Schadens gegenüber dem Versicherer und ggf gerichtlich mit der Klage auf Schadensersatz und zu Ihren Gunsten mit einem güenstigen Grundhonorar und nur bei Erfolg und Erlangungder Schadensersatzzahlung ein Erfolgshonorar.

Sollten Sie in Spanien einen Verkehrsunfall erleiden und Sachschäden als auch Personenschäden zu beklagen haben, dann sollten Sie folgende Verhaltensweisen beachten.

  • Unterschreiben Sie am Unfallort keinerlei Einigungsdokumente (partes)
  • Rufen Sie die Polizei, so dass die Beweise gesichert werden und die Daten des Unfallgegners aufgenommen werden;
  • Sollten Sie Körperverletzungen erlitten haben, dann ist innerhalb von 72 Stunden ein Amtsarzt bei Gericht aufzusuchen.

Tipp:

Die Versicherung muss bevor eine Klage bei Gericht eingereicht wird, zunächst ein Angebot zur Schadensersatzleistung an den Berechtigten senden, die sogenannte oferta motivada. Wenn der Berechtigte damit in der Höhe nicht einverstanden ist, kann erst die Schadensersatzklage beim spanischen Gericht des Unfallortes eingereicht werden.

Hinweis:

Beachten Sie, dass die Verjährungsfristen zur Geltendmachung eines Schadensersatzes gegen den Unfallgegner und die Versicherung 1 Jahr betragen;

Beachten Sie weiterhin, dass die Versicherungen in Spanien regelmässig versuchen keinen Schadensersatz zu zahlen, oder nur vermindert. Es ist wichtig, dass Sie sich an unsere Kanzlei wenden, die Sie in deutscher Sprache berät und mit dem Doppelsitz in Deutschland und Spanien Ihnen die Verfolgung Ihrer Schadersatzansprüche in Spanien erleichtert.

Die Versicherungen haben in Spanien gesetzlich eine Frist von 3 Monaten, eine Schadensersatzregelung versöhnlich beizufügen, sollten Sie in dieser Zeit kein Angebot erhalten haben, ist Klage geboten. Der Schadensersatz bei Personenschäden ist mit einer Schadensersatztabelle geregelt . Es ist wichtig, dass Sie sofort nach dem Unfall den Amtsarzt kontaktieren.

Entscheidende Faktoren ist das Alter, die Schwere der Verletzung, die Dauer der Heilung, evtl Invalidität und schliesslich auch der ausgeübte Beruf.


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