Alarmzustand Spanien – Kündigung oder ERTE?
In der aktuellen Corona Krise wird häufig die Frage gestellt, kann man seinen Arbeitsvertrag gekündigt bekommen, obgleich man zuvor eine ERTE beantragt hat?
Arbeitsvertrag während ERTE gekündigt?
Die Antwort ist zu bejahen, es kann gekündigt werden, während einer ERTE.
Der Grund ist, dass ein Arbeitsvertrag jederzeit kündbar ist, auch wenn er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde.
Der Arbeitgeber muss die Kündigung begründen, wenn er keine Entschädigung zahlen möchte.
Despido procedente – begründete Kündigung
Eine typische begründete Kündigung wäre Arbeitsverweigerung oder häufiges Zuspätkommen.
Despido objetivo – objektive Kündigung
Neben dieser sogenannten disziplinarischen Kündigung, gibt es auch die Kündigung aus objektiven Gründen.
Objektive Kündigungsgründe sind meist durch wirtschaftliche Probleme gegeben, und hier hat der Gesetzgeber zur aktuellen Corona Krise dies zunächst verneint, doch nunmehr lässt er es zu, wenn der wirtschaftliche Niedergang des Unternehmens nachgewiesen wird.
Im Falle der objektiven Kündigung hat der Arbeitgeber trotz alledem eine Entschädigung von 20 Arbeitstagen pro Beschäftigungsjahr an den Arbeitnehmer zu zahlen.
Despido improcedente – unbegründete Kündigung
Dies ist aber noch immer günstiger als die unbegründete Kündigung, die zu einem Entschädigungsanspruch von 33 Arbeitstagen pro Beschäftigungsjahr führt.
Sind Kündigung und ERTE kompatibel?
Ein typischer Fall auf Teneriffa, Gran Canaria oder Mallorca ist zur Zeit die ERTE im Tourismussektor, da die Hotels geschlossen wurden und auch die Flugverbindungen nicht mehr bestehen, sprich der Tourismussektor ist geschlossen.
Was ist ERTE (expedientes de regulación temporal de empleo)?
Die ERTE ist keine Neuheit, sondern sie ist eine gesetzlich vorgesehene zeitweise Regulierung von Arbeitsvertragsverhältnissen in einem Unternehmen, aufgrund von verschiedensten Vorkommnissen.
Die ERTE wurde jedoch durch die Verhängung des Alarmzustandes mit dem Königlichen Gesetzesdekret 8/2020 vom 17.3.2020 als Regulierungsmassnahme in der Corona Krise als Anwendungsinstrument genannt, um den Unternehmern die Möglichkeit zu geben, trotz Schließung der gewerblichen Aktivität die Arbeitnehmer nicht kündigen zu müssen, sondern von der Lohnzahlungspflicht befreit zu werden. Die Arbeitnehmer müssen keine Arbeitsleistungen erbringen und erhalten Arbeitslosenhilfe.
Nach dem 310.000 Unternehmen diese ERTE beantragt haben, hat der spanische Gesetzgeber schnellstens ein neues Gesetz erlassen und nunmehr die Unternehmen verpflichtet, dass diese zwar die Arbeitnehmer von der Arbeitspflicht befreien, aber weiterhin den Lohn zahlen müssen, und zu einem späteren Zeitpunkt muss der Arbeitnehmer die Arbeitsleistungen nachfolgen.
Dies bringt viele mittelständische Unternehmen in eine finanzielle Zwangslage und es wurden dann vermehrt Kündigungen, unbegründet ausgesprochen, obgleich vorher die ERTE beantragt wurde.
Kann sich ein Arbeitnehmer gegen die Kündigung gerichtlich verteidigen?
Der Arbeitnehmer hat innerhalb von 20 Werktagen nach Zustellung der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einzureichen und seine Entschädigung zur fordern.
Diese Frist ist noch bis zum Ende des Alarmzustandes gehemmt, und beginnt erst dann zu laufen.
Mit der Klage kann die Wiedereinstellung oder Entschädigung verlangt werden und nach einem Gütetermin bei der SMAC geht es direkt zum Arbeitsgericht.