Anfechtung Schenkung Spanien

Ein simulierter Verkauf ist keine Schenkung, sondern rechtsunwirksam


Beispielsfall aus der Praxis

Zunächst verstirbt der Vater und dann die Mutter. Die Mutter hat vor ihrem Versterben die Immobilie auf Teneriffa


a. dem leiblichen Sohn X geschenkt

b. dem leiblichen Sohn X verkauft, aber den Kaufpreis nicht bekommen

c. dem leiblichen Sohn X verkauft, aber unter Marktwert.

Der Sohn Y soll nach dem Testament der Mutter nur den Pflichtteil erhalten.

Deutsches Erbrecht

Nach dem deutschen Erbrecht hat der Sohn Y einen Pflichtteilsergänzungsanspruch, sprich Zurechnung der Schenkung mit dem Wert der Schenkung zum Nachlass, abgestuft über die letzten 10 Jahre zwischen Schenkung und Tod.

Lösung nach spanischem Erbrecht

Nach spanischen Recht, was in diesem Fall anwendbar wäre, wenn man eine Immobilienübertragung anficht, um den Nachlassgegenstand wieder in die Nachlassmassse zu bekommen, gilt folgendes:


a. die Schenkung bleibt aufrechterhalten, aber der Wert der verschenkten Immobilie ist zum Todeszeitpunkt dem Nachlass zu zurechnen.

b. es handelt sich um einen absolut simulierten Kauf, und in Wirklichkeit um eine Schenkung mit Verdeckungsabsicht, die gerichtlich innerhalb von 4 Jahren angefochten werden kann, und damit die Immobilie wieder Eigentum des Nachlasses wird.

c. es handelt sich um eine relative Simulation, da unter Marktwert verkauft wurde. Der Kauf bleibt wirksam, aber die Differenz zum damaligen Marktwert beim Verkauf wird dem Nachlass zugerechnet.

Wir stehen Ihnen für die Einzelfallberatung im Falle von vorgetäuschten Verkäufen für die gerichtliche Anfechtung in ganz Spanien zur Verfügung, massgeblich für den Gerichsstandort ist der Lageort der Immobilie.


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