Arbeitsrecht Spanien – Sozialversicherung

Vergünstigungen bei den Abgaben an die Sozialversicherungsbehörde

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Bonus bei unbefristeten Arbeitsverträgen

Übersicht der Vergünstigungen in der spanischen Sozialversicherung

 

Unbefristeter Arbeitsvertrag, steuerfreie Beitragsbemessungsgrundlage von 500 €

Art. 8, königliches Gesetzesdekret 1/2015 vom 27. Februar.

Für unbefristete Verträge abgeschlossen bis zum 31.08.2016

Vorteil

500,00 € von der Beitragsgrundlage sind befreit (gilt bei unbefristeten Verträgen für Vollbeschäftigung). Die Teilzeit muss mindestens die Hälfte (50 %) der Arbeitszeit betragen, der Betrag wird proportional zum Prozentsatz der Kürzung der Arbeitszeit reduziert.

Gilt für einen Zeitraum von 24 Monaten

Zusätzlich werden in den darauffolgenden 12Monaten 250 € von der Beitragsgrundlage befreit (gilt bei Firmen mit weniger als 10 Angestellten)

Voraussetzungen für Arbeitgeber

Es dürfen keine Schulden gegenüber der Sozialversicherungsbehörde bestehen.

In den letzten 6 Monaten sind keine unbegründeten Kündigungen ausgesprochen.

Der neue Vertrag bedeutet eine Erhöhung bezüglich der Zahl der unbefristet angestellten Mitarbeiter.

Der Vertrag läuft über eine Dauer von 36 Monaten, die Beschäftigtenanzahl bleibt konstant

Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, verlangt die Sozialversicherungsbehörde die Zahlung der Differenz der Beiträge, die nicht eingezahlt wurden.

 

Beispiel:

Normale Grundlage 1.000 €, auf die 33,7% angewendet werden = 337€

Reduzierte Grundlage: 500 €, auf die 33,7% angewendet wurden = 168,50€

 

Unbefristeter Vertrag zur Unterstützung der Unternehmer

Art. 4 des Gesetzes 3/2012 vom 6. Juli

Vorteil

1 Jahr Probezeit

§ Begünstigung der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung in einem Zeitraum von 3 Jahren für beim Arbeitsamt gemeldete arbeitslose Arbeitnehmer:

• JUNGE PERSONEN: zwischen 16 und 30 Jahren beide inklusive und ab 45 Jahre aufwärts:

• Beträge: 1. Jahr: 83,33 euro/Monat (1.000 Euro/Jahr).

• 2. Jahr: 91,67 Euro /Monat (1.100 Euro /Jahr).

• 3. Jahr: 100 euro/Monat (1.200 Euro /Jahr).

 

Im Fall von Teilzeitbeschäftigung wird der Betrag proportional zum Prozentsatz der Kürzung der Arbeitszeit reduziert.

Voraussetzungen

Der Arbeitnehmer muss beim Arbeitsamt als arbeitslos gemeldet sein.

In den letzten 6 Monaten sind keine unbegründeten Kündigungen ausgesprochen.

Der Vertrag läuft über eine Dauer von 36 Monaten, die Beschäftigtenanzahl bleibt konstant

Es dürfen keine Schulden gegenüber der Sozialversicherungsbehörde bestehen.

 

Sollten die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, verlangt die Sozialversicherungsbehörde die Rückzahlung der Begünstigungen.