Covid 19 Arbeitsrechtliche Massnahmen

In Spanien wurde der Ausnahmezustand mittlerweile bis zum 07.06.2020 erklärt und damit sind nicht nur der Einzelhandel betroffen, sondern alle Unternehmen, die mit dem Tourismus wirtschaftlich tätig sind, sehen sich schwerwiegenden Einnahmeeinbussen gegenüber.

Arbeitsumgebung:

Im Arbeitsbereich können vorübergehende oder endgültige Maßnahmen ergriffen werden, um den Arbeitstag zu verkürzen oder Arbeitnehmer zu entlassen. Dabei handelt es sich um das bekannte ERTE (Zeitarbeitsverordnung) oder ERE (Regulierung der Beschäftigung).

ERTE (Verordnung über die vorübergehende Beschäftigung)

Es gibt zwei Möglichkeiten, ERTE anzuwenden:

  1. Verkürzung des Arbeitstages um 10 bis 70%, wobei der Beitrag des Unternehmens zur SS (Sozialversicherung) beibehalten und der Lohn im Verhältnis zum verkürzten Arbeitstag eingespart wird
  2. Aussetzung des Arbeitsvertrags: Der Vertrag wird ausgesetzt, aber die Beiträge zur SS werden beibehalten. Das Gehalt des Arbeiters wird eingespart

Es handelt sich um eine vorübergehende Maßnahme, so dass ein geschätzter Beginn und eine geschätzte Dauer festgelegt werden, z.B. 6 Monate oder ein Jahr, die so lange verlängert werden kann, wie die aktuelle Situation andauert.

Die ERTE-Periode zählt für die Arbeitnehmer für das Dienstalter und den Ruhestand und gibt die Möglichkeit, die Arbeitslosenunterstützung zu beziehen, solange die Regulierungsphase dauert (solange die Voraussetzungen für den Bezug erfüllt sind, handelt es sich um eine zuvor eingezahlte Periode).

Das Unternehmen kann mit den Arbeitnehmern vereinbaren, das Arbeitslosengeld zu ergänzen, so dass sie 100 % ihres Gehalts erhalten können. Im Anhang finden Sie ein Simulationsbeispiel für die Kosten eines Arbeiters.

Arbeitnehmer Brutto SV AN Netto SV AG Kosten SV = AN + AG
Mitarbeiterkosten Aktuell 1.108,34 70,38 1.037,96 374,07 1.482,41 444,45
Kosten für Arbeitnehmer,
ERTE Arbeitstag zu 30% (12 St/Woche)
332,50 21,11 311,39 374,07 706,57 395,18

Unter der Annahme, dass der Arbeitnehmer Anspruch auf Arbeitslosigkeit hat und der Bruttolohn für die letzten 180 Tage 1.108,34€ beträgt.

Arbeitlosgeld 70%, Tagesbetrag 25,86 EUR
30 Tage Arbeitslosgeld 70% 775,84 EUR
Arbeitlosgeld 50%, Tagesbetrag 18,47 EUR
30 Tage Arbeitslosgeld 50% 554,17 EUR

 

ERE (Expediente de Regulación de Empleo, was endgültige Maßnahmen wären) oder Massenentlassung aus Objektiven Gründen. Diese Maßnahmen sind definitiv, und die Arbeitnehmer erhalten eine Entschädigung für 20 Tage pro Dienstjahr.

In beiden Fällen gibt es ein Verfahren, das befolgt werden muss:

  • Schriftliche Kommunikation mit den Arbeitnehmern und der Arbeitsbehörde
  • Konsultationsphase Unternehmen – Arbeitnehmer
  • Mitteilung der Entscheidung an die Arbeitnehmer und die Arbeitsbehörde

Es ist sehr wichtig, das Verfahren zu befolgen und die Fristen für das Inkrafttreten des Verordnungsdossiers, ob vorläufig oder endgültig, einzuhalten.

Wenn Sie an diesen Maßnahmen interessiert sind, informieren Sie uns bitte per E-Mail, damit wir die Honorar festlegen und das Verfahren einleiten können.

Beachten Sie – Beiträge bei der Sozialversicherung

In ERTE-Fällen, in denen höhere Gewalt gemäß obigen Ausführungen vorliegt, bestimmt das ergangene königliche Dekret, dass Unternehmen mit weniger als 50 Mitarbeitern von den Sozialversicherungsbeiträgen befreit werden und Arbeitnehmer 70 % (50 % ab dem 7. Monat) des Durchschnitts der letzten 180 Tage zur Berechnung seiner Sozialversicherungsbeiträge verwendeten Gehaltsbetrages als Arbeitslosengeld erhalten, welches allerdings bei Arbeitnehmern ohne Kinder auf 1.090 EUR, mit Kind auf 1.200 EUR beschränkt ist.

Häufige Fragen zum spanischen Arbeitsrecht

Frage

Wie wird ein Arbeitsausfall im Falle einer Krankheit durch COVID-19 behandelt?

Wurde die Abwesenheit durch eine positive Covid-19 Anamnese verursacht, wird der Ausfall einem Arbeitsunfall gleichgestellt, so dass die Sozialversicherung das Krankengeld vom ersten Tag an mit 75% der gesetzlichen Basis vergütet.

Der Arbeitnehmer erhält ab dem ersten Tag 75 % der Basisbezüge, während bei normalem krankheitsbedingten Arbeitsausfall die ersten 3 Tage der Abwesenheit nicht bezahlt werden und danach die Leistung in zwei Stufen zu 60 % und 75 %, gegebenenfalls zuzüglich des entsprechenden Zuschlags gemäß der Vereinbarung, gewährt wird.

Für den Arbeitgeber reduzieren sich die Kosten, da ab dem ersten Tag der Abwesenheit die Sozialversicherung die Leistung zu 75 % ausbezahlt, ggf. zuzüglich des entsprechenden Zuschlags gemäß der Vereinbarung.


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