Baurecht Spanien

Regionale Besonderheiten zu beachten bei Baumangel und Immobilienkauf



Die Haftung bei Baumängeln ist durch das staatliche Gesetz LOE geregelt. Die am Bau Beteiligten, wie Bauunternehmer, Architekten haften gegenüber dem Bauherr und dem Immobilienkäufer über 10 Jahre lang.

Unabhängig davon gibt es regionale Unterschiede, da die Regionen eine subsidiäre ausführende Gesetzeszuständigkeit haben.

Regionale Besonderheiten


1. Mallorca, Ibiza (Balearen)

  • Bauqualität: Es gibt seit dem 13.05.1994 ein Gesetz zur Qualitätssicherung am Bau, wo verpflichtend geregelt ist, dass der gesamte Bau durchlaufend in der qualitativen Ausführung von einer unabhängigen Organisation, in der Regel der Bauversicherer, kontrolliert werden muss.
  • Baubuch: ist Vorschrift und im Besonderen ist seit dem Jahre 2010 auch die Wärmedämmung durchzuführen.
  • Bewohnbarkeitsbescheinigung: Diese Lizenz ist für den Erstbezug ist seit dem Jahre 2006 gesetzlich vorgeschrieben.
    Sie wird als cedula de primera ocupacion bezeichnet, beim Erstbezug einer Neubauimmobilie. Wenn diese nach 10 Jahren abläuft, ist eine Bescheinigung mit der Bezeichnung cedula de renovacion zu beantragen. Für Altbauten, vor dem 01.03.1987 erbaut, kann eine Freistellung beantragt werden. Promotor – Bauherr auf Mallorca – weiterlesen


2. Teneriffa, Gran Canaria (Kanarische Inseln)

Auf den Kanarischen Inseln gibt es keine Regelung zu Bauqualität oder Baubuch wie auf Mallorca. Seit dem Jahre 2006 ist aber die Bewohnbarkeitsbescheinigung Pflicht, wenn Wohnungen neu erstellt werden. Die Laufzeit ist nicht beschränkt.

Ohne diese Cedula de habitabilidad ist bei einem Neubau keine Strom oder Wasseranmeldung möglich. Dies ist oftmals der Grund, dass sich der Erstbezug bei einer Immobilie, die auf Plan gekauft wurde, verzögert.

Bei Verzögerungen von mehr als 3 Monaten, empfehlen wir eine rechtliche Beratung in unserer Kanzlei auf Teneriffa oder auch in Mallorca, um mögliche rechtliche Schritte wie Schadensersatz für den Verzug u.a. geltend zu machen.

Sinnvoll ist die Betreuung durch unsere Kanzlei von Beginn der Investition an. Wir stehen Ihnen mit unserem Immobilienkaufservicepaket zur Verfügung.


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