Vermögenssteuer Spanien

Berechnung 2023

Die Berechnung der Vermögenssteuer in Spanien ist unterschiedlich, ob es sich um einen Steuerresidenten oder Nichtsteuerresidenten in Spanien handelt.

Der Grund liegt darin, dass ein Steuerresident die regionalen Freibeträge nutzen, kann und zudem die Beschränkung der Besteuerung hat, indem die Besteuerungsgrundlage (Einkommensteuer) und davon 60%, nicht mit der Summe der Vermögensteuerlast und Einkommensteuerlast überschritten werden darf. Auf der anderen Seite kann die Reduzierung der Vermögenssteuerlast höchstens 80% betragen. Dies gilt für Personen, die von ihrem Vermögen leben und sonst kein Einkommen haben.

Beispiel

Der Steuerpflichtige lebt auf Mallorca, Teneriffa oder Gran Canaria und hat dort eine Immmobilie mit einem Wert von 500.000 EUR als Erstwohnsitz.

Sein weiteres Vermögen sind Bitcoins, andere Kryptowährungen und Aktiendepots mit einem Wert von 1.250.000 EUR, sonst hat er kein Einkommen.

  • Persönlicher Freibetrag in der Vermögenssteuer: 700.000 EUR
  • Freibetrag für die Immobilie: 300.000 EUR
  • Besteuerungsgrundlage: 750.000 EUR
  • Vermögensteuerlast: 3.240,36 Euro (Teneriffa, Gran Canaria)
  • Reduzierung durch fehlendes Einkommen – Steuerzahlbetrag Vermögensteuer Spanien: 648,07 Euro (Teneriffa, Gran Canaria)

Würde der Steuerpflichtige nicht in Spanien steuerlich ansässig sein, dann verlöre er den Freibetrag Immobilie Erstwohnsitz. 300.000 EUR Reduzierung durch Einkommensteuergrenze: 2.592,29 EUR und hätte damit eine höhere Vermögensteuerlast von 5.940,36 Euro (Teneriffa, Gran Canaria, Mallorca).

Weiteres Berechnungsbeispiel

– Beschränkung der Vermögenssteuer wegen geringer Einkünfte

  • Einkommensteuerpflichtige Einkünfte: 60.000 EUR
  • Vermögen: 30.500 EUR
  • Besteuerungslast: 21.000 EUR (Einkommensteuer) + 30.500 EUR (reduziert für die Begrenzungsberechnung druch Güter, die keinen Ertrag erbringen auf 26.535,51 EUR (Vermögenssteuer)) = 47.535,51 EUR
  • Begrenzung: 60% der Einkommensteuerlast = 36.000 EUR
  • 11.535,51 EUR Reduzierung (dieser Wert liegt unter der 80% Begrenzungsschwelle)
  • Folglich wird die Vermögenssteuerlast von 30.000 EUR auf 18.964,49 EUR reduziert.

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