Firmengründung Spanien Verlustvortrag
In Art.26 LIS (spanisches Körperschaftssteuergesetz) ist seit dem 01.01.2015 der Verlustvortrag zeitlich unbegrenzt geregelt, bislang waren es 18 Kalenderjahre.
Das Körperschaftssteuergesetz – Ley de impuestos sobre sociedaes findet auf alle Kapitalgesellschaften Anwendung, darunter auch die spanische SL (vergleichbar einer deutschen GmbH), die beliebt ist, da steuerlich begünstigt und einfach mit 3.000 EUR Stammkapital in der Firmengründung.
Die Firmengründung einer spanischen SL ist in einer Woche durchführbar und kostengünstig.
Auch Betriebsstätten deutscher Unternehmen werden in Spanien nach dem spanischen Körperschaftssteuergesetz besteuert.
Der Verlustvortrag ist zur Minderung der Steuerlast stets zu beachten, da in den Anfangsjahren, in der Investitionszeit, meist Verluste erwirtschaftet werden, die dann in Zukunft steuermindernd in der Körperschaftssteuer sich auswirken.
TIPP Steuer sparen:
Verlustvortrag und Firmenverkauf in Spanien.
Es können auch spanische Sls gegründet werden und mit Verlustvortrag an Unternehmer verkauft werden, die vom ersten Tag an Gewinne erzielen und diesen Verlustvortrag steuerlich nutzen können.
Hier sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen.
1. Die Erwerber der Mehrheit SL Gesellschaftsnteile dürfen keine Beteiligungen an der SL gehabt haben, in dem Jahr, in dem der Verlustvortrag entstanden ist.
2. Die spanische SL
a. ist gewerblich aktiv – es handelt sich nicht um eine Vermögenshaltungsgesellschaft, oder die Steuernummer wurde nicht entzoegen, da in den letzten 3 Jahren die Körperschaftssteuererklärung nicht eingereicht wurde.
b. die erworbene spanische SL meldet keine zusaetzliche Aktivität an oder ändert die Aktivität und in den nächsten kommenden 2 Jahren wird der Umsatz nicht um mindestens 50% erhöht.
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