Gründung in Spanien ohne Kapitalnachweis

Seit dem 01.01.2019 ist die SL Gründung in Spanien ohne Kapitalnachweis möglich. Dies beschleunigt die Gründung.

Art. 62. AKKREDITIERUNG DER KAPITALEINLAGE

Vor dem Notar, der die Gründungsurkunde oder die Durchführung der Kapitalerhöhung oder, im Falle von Aktiengesellschaften, die Urkunden, in denen die aufeinanderfolgenden Auszahlungen vermerkt sind, bevollmächtigt, muss die Geldeinlagen durch eine Bescheinigung über die Hinterlegung der entsprechenden Beträge im Namen der Gesellschaft bei einem Kreditinstitut, das der Notar in die Urkunde aufnimmt, oder durch die Übergabe nachgewiesen werden.

Ungeachtet dessen ist es nicht notwendig, die Kapitaleinlagen in der Satzung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung nachzuweisen, wenn die Gründer in der Urkunde erklären, dass sie gegenüber der Gesellschaft und den Gesellschaftsgläubigern für diese gesamtschuldnerisch haften werden.

Die Gültigkeit der Bescheinigungen beträgt zwei Monate ab ihrem Datum.

Solange die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung nicht abgelaufen ist, erfordert die Annullierung der Einlage durch die Person, die sie gebildet hat, die vorherige Rückgabe der Bescheinigung an das ausstellende Kreditinstitut.


Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (No Ratings Yet)
Loading...