Geschäftsführer Firma Spanien

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Geschäftsführer einer spanischen SL, Rechte und Pflichten, Geschäftsführervertrag

Firmengründung Spanien Geschäftsführer

Geschäftsführer einer spanischen SL ohne Beteiligung sind sogenannte Fremdgeschäftsführer, die je nach Tarifvertrag bis zu 3.000 EUR Bruttolohn haben. Schon bei der Firmengründung in Spanien, muss in der Gründungssatzung der spanischen SL (GmbH) das Vergütungsmodell genannt werden.

TIPP zur Kostenminderung: Wenn der Geschäftsführer 25% Gesellschaftsanteile erhält, dann kann das Geschäftsführungsamt vergütungsfrei geleistet werden, und es bestünde auch kein Arbeitsvertragsverhältnis.

Neben dem Arbeitsvertragsverhältnis besteht auch die Option des Vertrages eines höheren Angestellten. Letztere Vertragsoption ist für das Unternehmen vor allem aus Kündigungsgesichtspunkten vorteilhafter.

Typische Vertragsklauseln, die angewendet werden sollten, um eine vernünftige Vertragsgrundlage zu schaffen, die auch mi Streitfall Regelungen aufzeigt.

Datenschutz

Tätigkeitsumfang:

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft gerichtlich und aussergerichtlich. Er hat Weisungen der Gesellschafterversammlungen zu erfüllen und im übrigen gilt der vorliegende Vertrag. Er ist von dem Verbot der Selbstkontrahierung befreit.

Pflicht zur betriebswirtschaftlichen Information der Gesellschafter: Der Geschäftsführer hat regelmässig BWAs, Bilanzen und den handelsrechtlichen Lagebericht mi Quartal an die Gesellschafter zu melden und innerhalb der gesetzlichen Fristen. in der Regel bis zum 30.6. des Folgejahres. Er hat die Pflicht den Gesellschafter in dieser Frist zu informieren und eine Hauptversammlung einzuberufen, in der der Jahresabschluss beschlossen, genehmigt und der Geschäftsführer entlastet wird.

UNSER SERVICE: Mit unserem Buchhaltungsservice bieten wir monatliche oder quartalsweise betriebswirtschaftliche Auswertungen an. (BWA)

Wettbewertbsklausel – Cláusula de competencia

Diese können während der Vertragslaufzeit und bis zu 2 Jahren danach gelten. Es kann auch eine Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung vereinbart werden.

Besondere Kündigungsgründe des Unternehmens

Rentenaustrittsalter aus dem spanischen Unternehmen

Urlaubsregelungen

Umgang mit Erfindungen

Die genannten Vertragsinhalte sind nur ein Teilausschnitt, und bei weitem ist ein Standardvertrag nicht ausreichend, da oftmals die Arbeitsgerichte eine arbeitnehehmerfreundliche Tendenz haben und damit die Arbeitsvertraege inhaltlich wichtig ist, so dass der Arbeitsrichter sich an dem Vertragswerk orientieren muss, welcher grundsaetzlich gesetzlich vorrangig ist, soweit keine gesetzlichen Schutznormen verletzt werden.


UNSER SERVICE:


Firmengründung in Spanien

Arbeitsvertragsgestaltung – Vertretung vor den Arbeitsgerichten
Bilanzierungs- und Steuerberaterleistungen

Firmengründung Spanien


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