Wirtschaftsrecht Spanien

Hotelkauf Spanien
Der anwaltliche Dienstleister für die Vollabwicklung und steuerliche, arbeitsrechtliche Betreuung eines Hotelkaufes in Spanien.

Hotelkauf Spanien

Der anwaltliche Dienstleister für die Vollabwicklung und steuerliche, arbeitsrechtliche Betreuung eines Hotelkaufes in Spanien.

Der Hotelkauf in Spanien oder auch Balearen und Kanarischen Inseln verspricht gute Rendite und das Angebot ist vielfältig, da viele Hotelgebäude an einem Investitionsstau leiden.

Rechtliche Schritte

Letter of intent

– hier werden die Rahmenbedingungen festgelegt, insbesondere der zeitliche Ablauf des Hotelkaufes und die vorhergende Kontrolle der unternehmerischen Daten; meist wird auch ein exlusives Vorkaufsrecht für 6 Monate vereinbart

Due Diligence

– hier wird eine vielschichtige Überprüfung der Unternehmendaten vorgenommen.

  • Arbeitsverträge und Nachhaftungsthematik
  • Steuerliche Rückstellungen, insbesondere auf den Kanarischen Inseln mit der RIC, die zu einer erheblichen Steuerersparnis in der Körperschaftssteuer führt, jedoch die Investition der Rückstellung innerhalb von 4 Jahren verlangt;
  • Inventar des Aktivvermögens mit Bewertung
  • Immobilienprüfung auf Lastenfreiheit
  • Zulieferer und Zahlungsfristen
  • Kundenforderungen und Aussenstände
  • Kreditverbindlichkeiten
  • Financial Due Diligence
  • Legal Due DiligenceDue Diligence – weiterlesen

Vorkaufvertrag mit Stufenplan

– hier wird meist eine Anzahlung von 10% geleistet und der Notartermin für den endgültigen Eigentumserwerb des Hotels fixiert. Es wird eine Vertragsstrafe definiert bei Abstandnahme. Desweiteren wird der steuerliche Aspekt geregelt, ob die Lizenzen und das Gebäude separat veräußert werden.

Notarielle Kaufurkunde

Besitzübergabe – hier findet die eigentliche Restkaufpreiszahlung statt und der Besitzübergang. Entscheidend bei einem Share Deal ist die Aktualität der Bilanzen und dass die Nachhaftungsrisiken eindeutig definiert sind, insbesondere Entschädigungen für langjährige Arbeitnehmer.


Steuerliche Aspekte

a. Umsatzsteuer
b. Grunderwerbssteuer

Entscheidender Gestaltungsaspekt ist die Vermeidung der Zahlung der Grunderwerbssteuer von 10% auf Mallorca (Balearen) oder 6,5% auf Teneriffa oder anderen Kanarischen Inseln.

Für ein Unternehmen ist es günstiger, dass die Umsatzsteuer (IVA/IGIC) bezahlt wird, da diese als Vorsteuer abzugsfähig ist.

Zu diesem Ziel gelangt man beim Asset Deal, wenn auf die Umsatzsteuerbefreiung von Seiten des Verkäufers verzichtet wird und damit die Umsatzsteuer der Grunderwerbssteuer vorrangig ist, dies kann auf dem spanischen Festland, den Balearen im IVA Territorium genauso erlangt werden, als im IGIC Gebiet der Kanarischen Inseln (Teneriffa, Gran Canaria), wobei hier mit 7% IGIC gegenüber 21 % IVA der Steuervorteil geringer ist.

Hotelrenovierung durch ein deutsches Bauunternehmen


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