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Neuigkeiten bezüglich des neuen Gesetzes 10/2021 vom 9. Juli über Fernarbeit

Am Freitag, dem 9. Juli, wurde das Gesetz über die Fernarbeit verabschiedet, das die bereits mit dem vorhergehenden Königlichen Gesetzesdekret 28/2020 über die Fernarbeit verabschiedeten Artikel wiederholt, durch welche die Arbeitsverhältnisse geregelt werden, die im Rahmen der Fernmodalität ausgeführt werden, die laut dem Gesetz selbst als „die Form der Arbeitsorganisation oder der Ausführung der Arbeitstätigkeit, die in der Wohnung des Arbeitnehmers oder an dem von ihm gewählten Ort während des gesamten oder eines Teils des Arbeitstages regelmäßig erbracht wird“ verstanden wird.

Obwohl ein Teil der Artikel wie im vorherigen Königlichen Gesetzesdekret beibehalten wird, führt das neue Gesetz eine neue schwerwiegende Strafe nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und Strafen in der Sozialordnung ein: „das Versäumnis, den Fernarbeitsvertrag unter den vorgesehenen Bedingungen und mit den gesetzlichen und vertraglichen Anforderungen zu formalisieren“, gemäß Artikel 7.1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und Strafen in der Sozialordnung (LISOS).

So werden die im Rahmen der Fernarbeitsmodalität durchgeführten Arbeitsverhältnisse, die nicht durch einen schriftlichen Vertrag formalisiert wurden, mit den in Art. 40 des LISOS vorgesehenen Beträgen je nach Schweregrad (geringfügig, schwerwiegend, sehr schwerwiegend) sanktioniert.

Diese Strafen treten ab dem 1. Oktober 2021 in Kraft.


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