Aufenthaltsgenehmigung in Spanien durch Immobilienerwerb
Stand: 27.08.2019
Für Nicht EU Bürger besteht die Möglichkeit eine Aufenthaltsgenehmigung in Spanien zu erlangen, wenn mindestens eine Immobilie zum Wert von 500.000 EUR erworben wird.
Wichtig
Die Immobilie darf bis 500.000 EUR nicht mit einer Hypothek belastet werden.
Gesetzliche Voraussetzungen für den Immobilienkauf zur Erlangung der sogenannten Residencia
Der Antragsteller muss eine gültige Krankenversicherung nachweisen und das polizeiliche Führungszeugnis muss frei von Eintragungen sein.
Desweiteren gilt in Bezug auf die Immobilien und die Investition in Spanien:
1. Nicht EU Bürger erwirbt Immobilie in Spanien zum Mindestpreis von 500.000 EUR
2. Antrag auf Visum muss 90 Tage vor der Reise nach Spanien gestellt werden. Das Visum wird dann für 6 Monate erteilt, um eine Immobilie zu finden.
ODER
3. Die Immobilie wurde bereits durch einen Vertreter erworben, dann kann direkt eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung erlangt werden.
Die Aufenthaltsgenehmigung kann zunächst um 2 Jahre verlängert werden und dann jeweils um 5 Jahreszeiträume, solange das Immobilieneigentum besteht.
Familienangehörige müssen einen eigenen Visumantrag stellen.
Der Visumantrag ist beim Konsulat im Heimatland zu stellen.
Unser Service
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Vertragservice Legalium
Wir bieten die juristische Vorkontrolle und die Vertragsgestaltung an. Es wird ein contrato de arras (Vorkaufvertrag) mit Schutzklauseln für den Käufer erstellt, so dass der erste Visumantrag schon auf ein Jahr gelten kann, und nicht nur 6 Monate.
Die Kaufpreiszahlung kann über das Treuhandkonto von unserer Kanzlei Legalium ausgeführt werden.