Immobilienkauf in Spanien
Immobilienkauf in Spanien mit einer Gesellschaft buergerlichen Rechts (GbR)
Frage
Ist ein Immobilienkauf in Spanien, Mallorca, Teneriffa, Gran Canaria mit einer deutschen GbR möglich?
Die Frage ist mit “Ja” zu beantworten, da auch eine spanische GbR (Sociedad civil) eine spanische Immobilie erwerben kann, doch es gibt zahlreiche rechtliche und steuerliche Besonderheiten.
Aus diesem Grunde ist es in der Praxis seltenst zu finden, dass eine deutsche GbR direkt in Spanien eine Immobilie erwirbt. Es wird entweder eine spanische GmbH (SL) gegründet oder privat erworben und bei gewerblicher Nutzung dann später eine spanische SL gegründet durch Kapitaleinbringung des Immobilienvermögens.
Frage
Warum ist die GbR in Deutschland so beliebt?
Sie ist einfach in der Gründung, da keine Handelsregistereintragung erforderlich ist.
Vorteil beim Immobilieneigentum
Der Vorteil beim Immobilieneigentum ist in Spanien wie in Deutschland, dass die Gesellschafter die Quoten wechseln können, ohne dass der Grundbucheintrag an der Immobilie verändert wird.
In Deutschland wurde mit dem Modernisierungsgesetz MoPeG, welches zum 01.01.2024 in Kraft tritt, auch das GBR Recht wesentlich verändert und damit wird die GBR in Deutschland in Zukunft formträchtiger.
Beispiel
- Einrichtung eines Gesellschaftsregisters und die Eintragung ist verpflichtend, wenn die Gesellschaft bürgerlichen Rechts Immobilien erwerben soll.
- Rechtsfähigkeit der GbR wird gesetzlich normiert.
- Vermögensinhaber wird die GbR sein und damit Vollstreckungssubjekt
- Die GbR besteht fort, auch bei Tod eines Gesellschafters
- Die GbR ist umwandlungsfähig in eine Kapitalgesellschaft, was gerade auch in Spanien bei Immobilieneigentum steuerlich interessant sein kann.
Anerkennung in Spanien
In Spanien wird die deutsche GbR anerkannt, dies ergibt sich aus der Niederlassungsfreiheit und der Vergleichbarkeit der deutschen und spanischen GbR.
- juristische Persönlichkeit
- Geschäftsführung nach aussen hin mit Vertretungsvollmacht gegenüber Dritten
- keine Handelsregistereintragung
- Gründung durch privatschrifliche Satzung, jedoch bei Immobilienerwerb ist stets eine notarielle Gründung der GbR zu verlangen.
Frage
Was muss die deutsche GbR tun, um eine Immobilie in Spanien, Mallorca, Teneriffa erwerben zu können?
Die deutsche Gbr muss deren Gründung in Deutschland nachweisen und eine spanische Steuernummer beantragen und nachweisen. Mit der spanischen Steuernummer kann eine Immobilie in Spanien erworben werden.
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