Immobilienkauf Ackerland – fehlende Legalität
Bauen ohne Baugenehmigung, Nutzungsverbot
Zunächst ist klarzustellen, dass in Naturschutzgebieten keine Verjährung der Baurechtsverletzung stattfinden kann, sondern die Baubehörde stets den Abriss fordern und eine Nutzungsuntersagung aussprechen kann, wenn die Immobilie in rechtswidriger Weise, auf „rustico“ mit Schutzcharakter gebaut wurde.
Die Baubehörde der Gemeinde, die Polizei für Naturschutz, auch die Regierung der Region (comunidad autonoma) kann aufgrund einer Anzeige oder aufgrund einer standardisierten Prüfung gemäss dem Bebauungsplan der Gemeinde eine Prüfung (inspeccion urbanistico) anordnen.
Der Prüfungsbericht informiert, ob eine baurechtliche Verletzung vorlegt, und den Schweregrad, entsprechend wird das Bussgeld verhängt.
WICHTIG:
Es kann nicht nur ein Bussgeld verhängt werden, wegen der rechtswidrigen Bebauung, sondern auch wegen der nicht erlaubten Nutzung.
Beispiele
- Suelo rustico mit agrarischem Schutzcharakter: die Nutzung darf keine Nutzung zu Wohnzwecken sein.
- Grundstücke ohne besonderen Schutzcharakter: Baurechtsverletzungen auf suelo rustico (gewöhnliches Ackerland), urbanizable (Bauerwartungsland) haben eine Verjährung in der Regel von 4 Jahren, und die Bussgelder verjähren innerhalb von 5 Jahren, bei schweren Baurechtsverletzungen.
- Bei sehr schweren Rechtsverletzungen wie Umweltschutzdelikte, gegen den Denkmalschutz kann ein Strafverfahren durchgeführt werden, was zu einer Freiheitsstrafe führen kann.
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