Immobilienschenkung vor Erbschaft in Spanien

Stand: 17.09.2024

Die Schenkung der spanischen Immobilie an die Kinder vor Eintreten des Todesfalles ist in der Praxis sehr häufig.

TIPP:

Vor der Schenkung einer Immobilie in Spanien empfehlen wir stets eine Steuerliche Berechnung. Es muss beachtet werde, dass die Schenkung eine Veräusserungssteuer auslöst, als auch die gemeindliche Wertzuwachssteuer (Plusvalia) und schliesslich die Schenkungssteuer, letztere vergünstigt, auf Mallorca, Ibiza, Teneriffa, Gran Canaria, in Andalusien und Valencia.

Wir sorgen nicht nur die vollständige Schenkungsabwicklung der spanischen Immobilie in Spanien, sondern wir vertreten Sie auch bei allen Gerichtsinstanzen in Spanien.

Mittlerweile kommt es häufiger vor, dass ein Berliner Testament existiert oder ein deutscher Erbvertrag, und das gesamte Vermögen, auch die spanische Immobilie wird zu Lebzeiten veräussert, bzw einem der Miterben verschenkt.

Die anderen Miterben werden dadurch vermögenlos gestellt, wenn es zur Erbschaft kommt.

Wenn der Beschenkte in Spanien ansässig ist, und der Erbvertrag in Deutschland geschlossen wurde, dann gilt auch für die spanische Immobilie das deutsche Erbrecht, aber die gerichtliche Klage ist am Wohnsitz des Beschenkten, nämlich in Spanien einzureichen.

Im deutschen Erbrecht, ist in Art.2287 BGB geregelt, dass die Miterben, die durch die Schenkungen benachteiligt wurden, den Beschenkten auf Herausgabe der geschenkten Immobilie oder auf Wertersatz verklagen können.

Nutzen Sie unseren Service der gerichtlichen Vertretung in Spanien, in Fällen, in denen das deutsche Erbrecht vor spanischen Gerichten angewendet werden muss.

Sonderfall:

Gerichtliche Vertretung in Spanien bei Streitigkeiten nach deutschem Erbrecht in Spanien

Selbstverstaendlich vertreten wir auch die benachteiligten Pflichtteilsberechtigten, sei es bei Geltendmachung von Pflichtteilsergaenzungsanspruechen, oder Anfechtung von Scheingeschaeften (Kauf verschleiert Schenkung) oder bei sogenannten Zurechnungen wegen donaciones inoficiosas nach spanischem Recht.


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