Stand 16.10.2023

Vollabwicklung mit Rechtssicherheit in deutscher Sprache mit Kanzlei auf Mallorca und Deutschland.

RA D. Luickhardt, Doppelzulassung Abogado, Rechtsanwalt und spanischer Steuerberater

Nebenkosten, Steuerlasten Balearische Inseln

Wenn Sie eine Immobilie auf Mallorca oder Ibiza kaufen möchten, dann müssen Sie nicht nur das spanische Immobilienrecht und Steuerrecht beachten, sondern auch die lokalen Regelungen auf Mallorca und den Balearen.

Beispiel

Sie kaufen eine Immobilie auf Mallorca zum Preis von 1.7 Mio Euro, die Sie vermieten. Jeder Ehepartner kauft 50%.
Sie sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig in Deutschland und Nichtsteuerresident auf Mallorca.

Die Immobilie wird neu erworben vom Bauträger.

Nebenkosten beim Kauf

  • 10% Umsatzsteuer = 170.000 Euro
  • 1,5% Dokumentensteuer = 20400 Euro (Neu: 2% Dokumentensteuer ab 1 Mio. EUR Kaufpreis)
  • Notarkosten ca 1500 Euro
  • Grundbuchkosten ca 800 Euro

Unser Anwaltshonorar für die vollständige Betreuung und Immobilienkaufabwicklung mit Rechtssicherheit beträgt 0,4 % des Kaufpreises (min. 2500 EUR) zzgl 21% Mwst, abhängig von der Vertragssituation des Invests und dem entsprechenden Arbeitsaufwand.

Nach dem Immobilienkauf haben Sie die Folgekosten

  • Vermögenssteuer pro Person 321 Euro jährlich – weitere Informationen Vermögenssteuer Spanien –
  • Modell 210 ohne Vermietung, Eigennutzungssteuer, abhängig vom jeweiligen Katasterwert und in der Regel 1,1% (bzw. 2%) davon, zum Steuersatz von 19%, Honorar für die Erstellung und Abgabe: 107 Euro.

Wenn Sie die Immobilie an ein leibliches Kind vererben möchten, dann zahlt das Kind bei jeder Erbschaft von dem jeweiligen Ehegatten keine Erbschaftssteuer (Stand: seit dem 18.07.2023).


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