Bausteuer ICIO beim Neubau einer Immobilie in Spanien

Steuerfallstrick und Verjährung

Bei jedem Neubau, sei es die Villa in Calvia Mallorca, oder die Finca in Adeje von Teneriffa, die Bausteuer ist bei der Gemeinde zu entrichten, und zwar bei Baubeginn aufgrund der vorläufigen Baukosten und nach Abschluss der Bauarbeiten und Fertigstellung der Immobilie mit der Schlusszahlung.

Steuerfalle für den Bauherrn

Besonders Generalunternehmer zahlen oftmals die Bausteuer bei Beginn, um die Baugenehmigung zu erhalten, vergessen jedoch die Schlusszahlung.
Für den Bauherrn hat dies unangenehme Folgen, nämlich Verzugsaufschlag und Bussgeld.

Steuerfalle für den Immobilienkäufer

Immobilienkäufer in Spanien sollten darauf achten, dass die Bausteuer nach Fertigstellung der Immobilie bezahlt wird, da nämlich der unwissende Immobilienkäufer für die Bausteuer haftet, auch wenn er nicht der Bauherr war.

Verjährung

Die Bausteuer verjährt nach 4 Jahren und in dem höchstrichterlichen Urteil von 22.06.2020 wird festgestellt, dass die Gemeinde die Bausteuerverjährung nicht nach dem Zeitpunkt berechnen kann, wenn die Fertigstellungsbescheinigung (certificado final de obra) beantragt oder ausgestellt wurde, sondern der wirkliche Tag des Bauabschlusses ist maßgebend, was in diesem Rechtsstreit dazu führte, dass die Gemeinde die Bausteuer nicht mehr nacherheben konnte.


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