Time Share Inhaber haben mit der aktuellen höchsten Rechtsprechung vom 11.10.2017 (Tribunal Supremo) gute Erfolgschancen auf Auflösung abgeschlossener Time Share Verträge.
Bislang haben die Time Share Betreiber wie Silverpoint Vacations SL und Anfi auf Teneriffa und Gran Canaria oftmals gegen Vertragsauflösungsklagen obsiegt, da die Gerichte der ersten Instanz in Arona oder auch Maspalomas nicht die Anwendung des Verbrauchergesetzes bejahten oder keine Täuschung sahen und die Nutzung und Zahlung der Unterhaltungsgebühren als nachträgliche Vertragsbestätigung sahen.

Mit der neuen Rechtsprechung können auch Altverträge jetzt aufgelöest werden und zwar rückwirkend, unter Rückforderung von
a. Kaufpreis
b. Unterhaltszahlungen vorvertragliche Anzahlungen in doppelter Höhe,
c. abgezogen wird anteilig nur der wirkliche genutzte Time Share Zeitraum.

Gerne prüfen wir Ihre Unterlagen, ob Aussicht auf Erfolg besteht.

Sie sollten uns vorlegen können.
1. Vertrag (mit Silverpoint Vacations SL, Anfi Tauro u.a.)
2. Mitgliedsschein (Club Paradiso, Anfi Club etc)
3. Alle Zahlbelege der Unterhaltungszahlungen

Optional können Sie Tauschrechte oder andere Zusatzleistungen erworben haben. Hier müssten wir die Zahlungen und Verträge sehen.

 

Die oberste Rechtsprechung argumentiert zu Gunsten des Verbrauchers und der Nichtigkeit der Time Share Verträge

Jeder Time Share Käufer ist ein Verbraucher, wenn er nicht gewerblich Time Share Rechte An und Verkauf betreibt.

Auch die sogenannten Ferienpakete (paquete vacacionales) werden von dem Time Share Gesetz L42/1998 erfasst. So sind im Art.11 dieses Gesetzes Anzahlungen verboten und deshalb wird die doppelte Höhe der Anzahlung als Schadensersatz in den Urteilen stattgegeben.

Mit der Anwendung des Gesetzes L42/1998 gibt das höchste Gericht auch dem Verbraucher recht, dass die Nutzung ueber einen Zeitraum von 3 Monaten nach Vertragsschluss hinaus, eine Vertragsbestätigung ist. Das oberste Gericht ist vielmehr der Meinung, dass sich das 3 Monats Rücktrittsrecht nur auf mangelhafte Vertragsinformation bezieht und jeder andere Vertragsmangel keine Frist hat, die die Auflösung des Vertrages damit sogar rückwirkend möglich macht.

Schliesslich findet der Art.1.7. Gesetz L42/1998 eine wesentliche Anwendung, da das oberste Gericht seit dem Jahre 2015 schon Time Share Verträge rückwirkend auflöst, wenn diese nicht als solche gekennzeichnet sind und vor allen Dingen, zeitlich nicht eindeutig bestimmt sind, und zwar in Bezug auf die Gesamtdauer des Vertrages und die jährliche Nutzungszeit.
Verträge auf unbestimmte Dauer sind nichtig.

Nutzen Sie unseren Erstberatungsservice und Klagevertretung auch auf Erfolgshonorarbasis vor allen spanischen Gerichten, insbesondere auf Teneriffa und Gran Canaria und in Madrid bei dem Gericht der obersten Instanz.