Rückforderung Plusvalía Spanien

Das spanische Verfassungsgericht hat die Rechtsgrundlage für teilweise verfassungswidrig erklärt, eine Wertzuwachssteuer (Plusvalía) zu verlangen, wenn eine Immobilie ohne Gewinn verkauft wird. Seit dem häufen sich die Urteile bei denen die Steuerbescheide in der Plusvalía aufgehoben werden, nicht nur bei Immobilienverkäufen mit Verlust, sondern nunmehr auch bei Erbschaften, so das letzte Urteil aus Gran Canaria (Januar 2018).

Das Oberste Gericht in Navarra hat am 06.02.2018 wiederum ein Urteil erlassen, in dem ein Steuerbescheid einer Gemeinde in der Festsetzung der Plusvalía municipal afugehoben wird. Die Rechtsprechung hat sich nunmehr konsolidiert, dass ohne „Wertzuwachs“ und Bodenwertsteigerung auch keine Wertzuwachssteuer festgesetzt werden darf und damit die Rechtsgrundlage fehlt und jeder Steuerbescheid nichtig ist. Es führt dazu, dass die eingezahlte Wertzuwachssteuer nicht nur teilweise, wegen Berechnungsfehlern, sondern vollständig zurückbezahlt werden muss.

Urteil vom Obersten Gericht Navarra vom 06.02.2018 (sp.)

Was ist die Plusvalía municipal?

Die Plusvalía municipal ist eine Bodenwertzuwachssteuer, die nur den Bodenwertzuwachs in der konkreten Gemeinde, betrifft.

Wann fällt die Plusvalía municipal in Spanien an?

Die Plusvalía municipal fällt bei der Vermögensübertragung an.

Beispiel:

Sie verkaufen Ihre Immobilie auf Gran Canaria. Als Verkäufer schulden Sie der Gemeinde die Plusvalía municipal.

Sie erben ein Haus auf Teneriffa. Als Erbe müssen Sie die Plusvalía der Gemeinde bezahlen, besonders hoch fällt diese in den touristischen Gebieten, wie Arona, aus.

Wie wird Plusvalía berechnet?

Entscheidend ist, dass sich die Plusvalía nach dem Bodenwert des Katasters berechnet. Hierauf haben Sie als Eigentümer einer Immobilie in Spanien Einfluss. Ein Urteil vom 12.12.2017 des TEAC (zentralen Finanzgerichtes) hat entschieden, dass der Katasterwert nicht nur mit dem Grundsteuerbescheid erhöht und rechtswirksam mitgeteilt werden kann. Eine Katasterwerterhöhung, insbesondere die des Bodenwertes, muss dem Immobilieneigentümer im einzelnen zugestellt werden. Nur dann ist sie rechtswirksam. Gegen diese Zustellung können Sie Rechtsmittel einlegen und damit vorläufig einen erhöhten Bodenkatasterwert (valor del suelo) verhindern, bevor Sie die Immobilie verkaufen.

Gründe für den Erfolg einer Rückforderung der Plusvalía in Spanien

Die Berechnung der Plusvalía wurde von den Gemeinden missbräuchlich vorgenommen, da nicht der vergangene Bodenwert aus dem Kataster zwischen Ankauf und Verkauf der Immobilie als Besteuerungsgrundlage genutzt wurde, sondern der aktuelle Bodenwert am Tage des Verkaufes der Immobilie. Daraufhin hat das spanische Verfassungsgericht den Gesetzgebern auferlegt, die Berechnungsformel neu zu regeln.

Schliesslich gilt bei der Plusvalía wie bei jeder anderen Steuer auch, dass die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners die Steuerhöhe bestimmt, Damit bestand eine Verfassungswidrigkeit, nämlich dass die Plusvalía verlangt wurde, obgleich eine Immobilie in Spanien mit Verlust verkauft wurde oder bei einer Erbschaft kein Gewinn entstand.

Rückforderung Plusvalía Spanien – wie gehe ich vor?

Zunächst sollen Sie sich beraten lassen, ob eine Rückforderung sinnvoll ist. Wir stehen Ihnen in ganz Spanien als auch jederzeit online oder telefonisch zur Verfügung. Die Rechts- und Steuerberatung ist empfehlenswert, denn jeder Fall ist verschieden.

Entscheidend für eine Rückforderung ist, dass die Steuerzahlung nicht länger als 4 Jahre zurückliegt, wegen der Verjährungsproblematik, und dass die Beträge erheblich sind, so dass auch der Rechtsweg lohnenswert ist, denn die Gemeinden zahlen in der Regel die Plusvalía nicht freiwillig zurück.

Wie vorgehen: Sie verkaufen eine Immobilie. Die Einzahlung der Plusvalía kann verweigert werden, oder nur unter Vorbehalt eines Rechtsmittels eingezahlt werden. Sie sind Nichtsteuerresident in Spanien. Der Käufer wird in der Regel die Plusvalía von der Kaufpreiszahlung einbehalten. Hier müssen Sie sich in der notariellen Kaufurkunde alle Rückforderungsansprüche vom Käufer abtreten lassen und den Käufer verpflichten, Ihnen den Betrag der Plusvalía zurückzuzahlen, wenn die Gemende die Einzahlung der Plusvalía verweigert, was aufgrund der Verffassungswidrigkeit jetzt oftmals der Fall ist.


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