Auflösungslage Time Share mit Erfolgschancen

Stand: 27.04.2023

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt für Time Share Recht in Spanien und Deutschland zugelassen, erstreitet mit seinem Legalium Team Ihr Recht bei den Gerichten auf Mallorca, Gran Canaria und Teneriffa.

Die Klagen gegen den Time Share Betreiber wie Marriott auf Mallorca, und Anfi auf Gran Canaria haben durchweg gute Erfolgschancen.

Einer der häufigsten Streitpunkte ist der Schadensersatz aufgrund einer Anzahlung in der Widerspruchszeit nach Vertragsabschluss.

Im damaligen Time Share Gesetz vom Jahre 1998, welches für alle Time Share Verträge ab dem Jahre 1998 bis zum Jahre 2012 Geltung fand, war geregelt, in Art. 11.2., dass der Verbraucher, der in der Widerspruchsfrist eine Anzahlung geleistet hat, jederzeit die „doppelte Anzahlung“ zurückverlangen kann, oder innerhalb vn 3 Monten nach Vertragsschluss die Anzahlung und Vertragsauflösung fordern kann.

Heutzutage wird in den Time Share Klagen unserer Kanzlei gegen Anfi oder Marriott die Rückzahlung des anteiligen Kaufpreises, hochgerechnet auf 50 Jahre, gefordert.

Die Rechtsprechung hat entsprechend be ider Gesetzesauslegung des Art. 11.2. reagiert, und logischerweise kann keine doppelte Anzahlung zurückgefordert werden, wenn der Time Share Vertrag rückwirkend aufgelöst wird, da dann die Anzahlung als Teil des Kaupreises eben zuückgezahlt wird.

Mit der Rechtsprechung 2045/2016 vom obersten spanischen Zivilgereicht wurde diese Rechtsprechung auch für die Gesetzgebung 4/2021, gültig ab dem Jahr 2012, geregelt.

Nutzen Sie unseren Service als deutschsprachige Rechtsanwaltskanzlei mit Doppelzulassung in Spanien und Deutschland.


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