Sozialversicherung Spanien – Geschäftsführer SL

Firmengründung Spanien im Jahre 2022

Vergünstigung in der spanischen Sozialversicherung auch für Geschäftsführer einer spanischen SL

Seit dem Urteil des obersten Gerichts der Autonomen Region Baskenland Anfang des Jahres, können nunmehr auch Geschäftsführer einer spanischen SL, die als Jungunternehmer tätig sind, Vergünstigungen in der Sozialversicherung erhalten.

Bislang war dies nur dem Jungunternehmer vorbehalten, der statt einer spanischen SL (GmbH) nur eine Einzelfirma gegründet hatte.

Der Jungunternehmer darf 2 Jahre zuvor nicht in der Sozialversicherung als Selbständiger gemeldet gewesen sein.

Vergleich Einzelfirma x SL (sociedad limitada):

Jungunternehmer Einzelfirma – im ersten Versicherungsjahr muss er 60 Euro monatlich Sozialversicherungsbeitrag für Rente und Krankenversicherung leisten


Firmengrüngungder Jungunternehmer entschliesst sich zum Haftungsausschluss oder wenigstens Haftungsbeschränkung auf das Stammkapital von 3.000 EUR zu einer Firmengründung mit einer spanischen SL – dann muss er monatlich 380 EUR Sozialversicherungsbetrag leisten.

Die obersten spanischen Gerichte haben diese Diskriminierung und schlechte Stellung nicht dem Gesetz aus Art.31 Gesetz 20/2007 entnehmen können und haben diese Diskriminierung nunmehr durch die aktuelle Rechtsprechung beendet.


Die spanische Sozialversicherung hat zumindest die zu Unrecht zuviel von den Geschätsführern erhobenen Sozialversicherungsbeiträge auf Antrag für die letzten 4 Jahre zurückzuerstatten.

Übersicht der Beitragssätze

Beispiel Beiträge in der Sozialversicherung – Berechnung des Rückerstattungsanspruches

Unser Legalium Service:

Wir stellen Ihnen eine Berechnung auf, wie hoch der Rückerstattungsantrag sein kann, unter Berücksichtigung des Einzelfalles von Bsp. 30% Vergünstigung für unter 30 jährige, oder unter 35 jährige Frauen bis 36 Monaten seit der Anmeldung der gewerblichen Aktivität, oder bis 18 Monate im sogenannten “tarifa plana”, und stellen den Antrag auf Rückerstattung. Wenn notwendig, vertreten wir Ihre Rechte vor den Verwaltungsgerichten in Spanien


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