Spanische S.L. mit in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern
Fallskizze:
Ein ausländischer Arbeitgeber (hier: spanische S.L.) will Arbeitnehmer in Deutschland aus dem Home-Office heraus beschäftigen.
Sozialversicherung
Bei Erbringung der Hauptarbeitsleistung innerhalb von Deutschland, ist der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber, gem. Art. 21 Abs. 1 EU-Durchführungsverordnung VO (EG) 987/09, bei der deutschen Sozialversicherung anzumelden und es sind die entsprechenden Beiträge zu zahlen.
Ab dem 01.01.2021 müssen ausländische Arbeitgeber mit inländisch sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern einen Bevollmächtigten
(in Deutschland) ernennen, der Entgeltunterlagen in deutscher Sprache führen und aufbewahren muss.
Des Weiteren ist eine Jahresmeldung über die Höhe des Gehalts (eines jeden Arbeitnehmers) des vergangenen Kalenderjahres zu übermitteln. Diese stellt die Bemessungsgrundlage für die fälligen Sozialversicherungsbeiträge dar.Frist: 15 Februar.
Schritte | |
1. Betriebsnummer | Das Unternehmen benötigt die sog. Betriebsnummer, erhältlich bei der Agentur für Arbeit. |
2. Krankenkasse | Die Wahl der Krankenkasse liegt in Deutschland bei dem Beschäftigten, der seine Wahl dem Arbeitgeber mitteilt. |
3. Anmeldung | Der Arbeitnehmer wird dann bei der Krankenkasse entsprechend angemeldet, dies geschieht i. d. R. per Online-Verfahren. |
4. Pflichten | Der Arbeitgeber muss in Folge der Anmeldung seinen Pflichten der Beitragszahlung und der Einreichung entsprechender Nachweise nachkommen |
Praxistipp: Es ist gem. Artikel 21 Absatz 2 in der Verordnung VO (EG) 987/09 möglich, die unter 4. genannten Pflichten auf den Arbeitnehmer zu übertragen. Dies ist in der Praxis allerdings nicht zu empfehlen, da die Haftung beim Arbeitgeber bleibt. |
Steuer
Die Arbeitslöhne der in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmer werden in Deutschland versteuert, denn:
Gehälter, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus unselbständiger Arbeit bezieht, können nur in diesem Staat besteuert werden (Art. 14 Abs. 1 DBA Deutschland-Spanien)
Dieser Text wurde von Felix Arnold und Loredana Bava als Projektarbeit im Rahmen des Studiums des Wirtschaftsrechts verfasst. Datum 18.11.2022