Spanisches Immobilienrecht

Räumungsklage Spanien – Immobilienkauf Mallorca

Stand: 05.01.2020

RA D.Luickhardt, Rechtsanwalt mit Doppelzulassung in Spanien (Mallorca, Barcelona, Madrid, Teneriffa, Gran Canaria) und Deutschland sorgt für Rechtssicherheit bei ihrem Immobilienkauf auf Mallorca, Ibiza, Teneriffa oder anderorts in Spanien und vertritt Sie mit seinem Legalium Team in ganz Spanien bei Mietstreitigkeiten, Räumungsklagen, Zahlungsforderungen und Hausbesetzer Räumungsprozessen.

Immobilienkauf, Immobilienverkauf und Räumungsklage

Die Räumungsklage und der Immobilienkauf auf Mallorca oder auch anderorts in Spanien ist eng miteinander verbunden, da oftmals der Immobilienverkäufer keinen anderen Ausweg mehr sieht, als den Verkauf der Immobilie, da einmal die Immobilie besetzt wird, meist durch die langsame spanischen Gerichte keine schnelle Räumung erfolgen kann.

Prozessdauer von 6 Monaten ist der Idealfall, doch bei illegalen Hausbesetzern besteht stets die Möglichkeit, dass diese oder andere Personen nach Räumung wieder in die Immobilie zur Besetzung eindringen.

Käuferschutz beim Immobilienkauf auf Mallorca

Wir pruefen bei einem Immobilienkauf nicht nur, ob Mietverträge bestehen, und eventuelle Vorkaufsrechte des Mieters bestehen, sondern auch ob ein Fall der Hausbesetzung vorliegt.

Die Räumungsklage in Spanien ist ein Schnellverfahren, wenn ein Mieter nicht mehr zahlt und auch nach Mahnung durch Anwaltsbrief nicht innerhalb von einem Monat die ausständige Miete begleicht.

Dann ist die Räumungsklage begründet und das Gericht wird in der Ladung zum Gerichtstermin auch gleich den Räumungszeitpunkt mitteilen.

Nicht nur in Mallorca, Palma de Mallorca, oder Marratxi ist die Hausbesetzung an der Tagesordnung, auch in Barcelona und Madrid werden ganze Häuserkomplexe illegal besetzt.

Unsere Kanzlei erstritt auch Räumungsklagen auf Ibiza, Formentera, Katalonien , Fuerteventura, Gran Canaria und Teneriffa gegen Hausbesetzer, doch die Verfahren waren langwierig.

Gesetzesreform: 11.06.2018

Mit der neuen Gesetzeslage sollen die Räumungsprozesse gegen Hausbesetzer beschleunigt werden.

Der Hausbesetzer wird vom Gericht nach Einreichung der Räumungsklage aufgefordert werden, innerhalb von 5 Tagen den Mietvertrag vorzulegen, sonst wird von Gerichts wegen die Immobilie geräumt.

Es wird nicht das Mietgesetz (LAU) geändert, sondern eine besondere beschleunigte Besitzrückgabeklage nach Art.250 Absatz 1 Nummer 4º LECiv (spanisches Zivilprozessrecht)


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