Immobilienmakler Spanien Erfolgshonorar

Nach dem spanischen Maklerrecht und der Handelsüblichkeit wird in Spanien der Immobilienmakler erst bezahlt, wenn die Immobilie in einer Kaufurkunde verkauft ist. In der Regel erhält der Immobilienmakler eine Maklerkommmission von 5% zzgl Mwst, und die Maklerkommission zahlt der Verkäufer der spanischen Immobilie.

Weder im spanischen Maklerrecht noch im deutschen Maklerrecht ist eine Schriftform für den Maklervertrag erforderlich. Er könnte mündlich geschlossen werden, was aber keinesfalls zu empfehlen ist.

Ausnahme deutsches Maklerrecht:

Der Immobilienmaklervertrag unterliegt mit Ausnahme des Wohnraummaklervertrages in der Regel keinem Formerfordernis.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung darf nämlich der Interessent, soweit ihm nichts Gegenteiliges bekannt ist, davon ausgehen, dass der Makler das Objekt von dem Verkäufer an die Hand bekommen hat und deshalb mit der Weitergabe von Informationen eine Leistung für den Verkäufer erbringen will .

Erforderlich ist daher ein ausdrückliches und unmissverständliches Provisionsverlangen des Maklers gegenüber dem Kaufinteressenten, wenn der Käufer die Maklerkommission zahlen sol.

Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn der Makler einen (Gewerberaum-)Mietvertrag nachzuweisen oder zu vermitteln hat Darüber hinaus sind sie auch dann anwendbar, wenn sich ein Verkaufsinteressent an den Makler wendet, um aus dessen Bestand Kaufinteressenten nachgewiesen zu erhalten.

Auch wenn ein ausdrückliches Provisionsverlangen vorliegt, kann der Maklerkunde dann nicht zur Provisionszahlung herangezogen werden, wenn er unverzüglich das Zahlungsbegehren zurückweist.

Im spanischen Maklerrecht ist die Kommission stets vom Verkäufer der spanischen Immobilie zu zahlen, es sei denn, es gibt eine ausdrückliche vertragliche Regelung.

Tipp

Als Kunde eines Maklers sollten Sie nur deutschsprachig den Maklervertrag unterschreiben, so dass Sie wissen, zu welchen Konditionen der Maklervertrag in Spanien abgeschlossen wurde. Als Verbraucher haben Sie einen Anspruch auf einen deutschsprachigen Maklervertrag in Spanien.


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