Testamentanfechtung Spanien, Teneriffa, Barcelona

Rechtstanwalt D.Luickhardt, Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und Spanien und zugelassener Steuerberater in Spanien, für Erbsachen und Erbschaftsteuer mit den Sondererbrechten in Katalonien, Navarra, Andorra, Aragon, Baskenland, Mallorca, Ibiza.

Die Anfechtung von Testament in Spanien hat mit der europäischen Erbrechtsverordnung und deren Inkrafttreten am 17.08.2015 neu an Bedeutung gewonnen.

Was hat sich nach Inkrafttreten der europäischen Erbrechtsverordnung in Spanien verändert?

Neu ist, dass wenn der Deutsche oder Österreicher in Spanien verstirbt, und kein Testament erstellt hat, und länger als 6 Monate vor seinem Tod in Spanien ansässig war, dass er dann nach spanischem Erbrecht vererbt und entsprechend auch die Pflichtteile bestimmt werden.

ODER

Hat der Verstorbene ein Testament erstellt und keine Rechtswahl getroffen, gilt ebenso das spanische Erbrecht und die Testamentsanfechtung erfolgt vor spanischen Gerichten, am letzten Wohnsitz des Verstorbenen.

TIPP

Hierzu gibt es Ausnahmen, wenn noch ein Bezug zu Deutschland bestünde (Erben, Pflichtteilsberechtigte, Vermögen etc) Lassen Sie die Zuständigkeit der spanischen Gerichte ordentlich durch unsere Kanzlei prüfen.

UND

täuschen Sie sich nicht über das anzuwendende Erbrecht

Praxisbeispiel

Der Verstorbene hat in Casteldefels gelebt und ist dort ohne Testament verstorben.

Gilt das katalanische Erbrecht oder das spanische Erbrecht?

Diese Rechtsfrage hat erhebliche Bedeutung, da beispielsweise das Pflichtteilsrechte sich von einander entscheiden.
Obgleich umstritten, ist zur Zeit davon auszugehen, dass ein Nichtspanier keine sogenannte Bürgerrechte (vecindad civil) erwerben kann und damit stets das spanische Erbrecht findet.

Spanisches Erbrecht

Im spanischen Erbrecht haben die Kinder stets den dinglichen Pflichtteil von 1/3 der Erbschaft (legitima estricta), wobei der Verstorbene ein Kind bevorzugen kann und ihm ein weiteres Drittel zuweisen kann, die sogenannte mejora (Verbesserung)

Katalanisches Erbrecht

Nach dem katalanischen Erbrecht haben die Kinder ein Viertel, also 25% Pflichtteilanspruch, weniger als im spanischen Erbrecht.

Testamentsanfechtung Spanien

Bevor die Anfechtung von Testament gerichtlich durchgeführt wird, ist ein Einigungsversuch mit den Beteiligten an der Erbschaft durchzuführen.

Die Testamentsanfechtung kann erfolgen, wegen

  • Nichtigkeit des Testaments von Rechts wegen, da offensichtlich rechtswidrig, hier ist keine 5 Jahresfrist nach dem Tod einzuhalten. Die Klage kann stets eingereicht werden.
    Typisches Beispiel ist die Erstellung eines Berliner Testaments, welches nach spanischem Erbrecht nicht zulässig ist oder ein handschriftliches Testament wird mit Computer geschrieben.
  • Anfechtbarkeit – diese muss innerhalb von 5 Jahren nach dem Tod klageweise vor Gericht geltend gemacht werden, ansonsten verliert der Benachteiligte das Klagerecht.
    Ein typisches Beispiel ist fehlende Geschäftsfähigkeit des Verstorbenen im Moment der Testamentserstellung.Die Konsequenz einer erfolgreichen Testamentsanfechtung ist in der Regel, dass die benachteiligten Kinder ihr gesetzliches Erbrecht erhalten.

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