Time Share Auflösung – Schadensersatz
Feriennutzungsrecht – Time Share Anfi Group
Vertragsauflösung – Entbindung von laufenden Unterhaltszahlungen – Schadensersatz mit der aktuellen Rechtsprechung 2021
Stand 18.03.2021
Time Share Vertrag: Anfi Urteil im März 2021 spricht Vertragsauflösung mit Schadensersatz aus.
Das von unserer Kanzlei gewonnene Urteil verurteilt die Anfi Group zu
- Rückzahlung des Kaufpreises der abgeschlossenen Ferienwohnungsnutzungsrechte im sogenannten floating system an den Time Share Geschädigten Verbraucher
- Abzüglich der genutzten Jahre mit der Berechnung in Hinsicht einer 50 jährigen maximalen Vertragsdauer
- Schadensersatz des Anzahlungsbetrages in der 14 tägigen oder 3 monatigen Widerspruchsfrist bei nachgeholter Belehrung und bei ausgebliebener Belehrung dauert die Widerspruchsfrist gar 1 Jahr und 14 Tage.
Nach Art. 13 Gesetz 4/2012 sind Anzahlungen in der Widerspruchsfrist gesetzlich verboten. Das Gesetz geht noch weiter und verbietet genauso Schuldanerkenntnisse, Zahlungen von Kreditinstituten, Sicherheitsleistungen etc.
Wird diesem Verbot zuwider gehandelt, hat der Gesetzgeber vorgesehen, dass die doppelte Anzahlung als Schadensersatz auszuzahlen ist.
Doch der Charakter der doppelten Anzahlung wurde in der Rechtsprechung diskutiert und in dem vorliegenden Urteil vom März 2021 entsprechend auf den einfachen Betrag reduziert, da schließlich der Kaufpreis an sich zurückvergütet werden soll.
Nicht nur auf Teneriffa und Gran Canaria, sondern auch in Marbella und Mallorca, wo in den letzten Jahren Time Share Rechte verkauft wurden, sind mit der aktuellen Rechtsprechung erfolgreiche Klagen möglich.
Klagen
- Auflösung des Time Share Vertrages
- Entbindung von Unterhaltszahlungen
- Rückzahlung Restkaufpreis bis 50 Jahre Laufzeit
- Schadensersatz bei Anzahlungen in der 14 tägigen Widerspruchszeit
Zur Prüfung Ihres Feriennutzungsrechts und zur Ermittlung der Erfolgschancen bei Gericht, senden Sie uns folgende Dokumente:
Dokumente
- Kaufurkunde
- Zahlungsquittung des Kaufpreises
- Aufstellung der genutzten Zeiträume
Sollten Sie einer der folgenden typischen rechtlichen Mäengel in Ihrem Kaufvertrag des Time Share Rechts finden, dann sollten Sie uns kontaktieren:
Rechtliche Mängel in Time Share Kaufverträgen
- Keine Angabe von bestimmten Nutzungswochen, nur allgemeine Bezeichnungen wie Goldperiode oder rote Zeitzone.
- Es fehlt jede Laufzeit Bestimmung in dem Time Share.
- Es wird von einer Unterhaltungsgebühr gesprochen, ohne eine Bestimmung der Höhe oder Art und Weise der Anpassung.
- Es werden Anzahlungen verlangt, sei es durch Geldzahlungen oder Anrechnung von vorher erworbenen Rechten, und dies erfolgt in rechtswidriger Weise innerhalb der 14 tägigen Widerspruchsfrist.
- Der Verkäufer wird nicht identifiziert und auch nicht bezeichnet, ob Eigentümer oder nur Vermittler.
- Es handelt sich um einen Formularvertrag, contrato “de adhesión”, zum Nachteil des Verbrauchers, ohne dass der Verbraucher einzelne Vertragsklauseln aushandeln konnte.
Nutzen Sie unsere deutschsprachige, transparente Beratung und Betreuung vor allen spanischen Gerichten, insbesondere auf Mallorca, Malaga, Gran Canaria, Teneriffa und Madrid, und mit Fachkompetenz von RA D.Luickhardt, mit Doppelzulassung vor allen deutschen und spanischen Gerichten.