Zulässigkeit touristische Vermietung in touristischen Gebieten auf Teneriffa, Gran Canaria
Stand: 23.12.2019
Mit der heutigen Pressemitteilung hat das oberste spanische Gericht die Entscheidung des obersten kanarischen Verwaltungsgerichts bestätigt, dass das Verbot der privaten touristischen Vermietung (sogenannte vivienda vacacional) auf Teneriffa, Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote, La Palma und La Gomera rechtswidrig ist.
Nunmehr bleibt die Reaktion der kanarischen Regierung abzuwarten, wie der neue Gesetzesentwurf ausgestaltet wird, so dass nicht mehr die Hotel Lobby bevorzugt wird.
Die Gemeinden müssen der privaten touristischen Vermietung im Einzelfall zustimmen und ebenso die Eigentümergemeinschaften bei Mehrfamilienhaeusern und comunidades.
Auf Mallorca, Ibiza und anderen Balearen Inseln wird dieses Urteil nicht direkt Anwendung finden, da die Kompetenz für die touristische Vermietung noch bei den Regionen (comunidades autonomas) liegt, doch auch auf Mallorca, Ibiza muss die touristische Vermietung in touristischen Gebieten legalisiert werden.
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