Covid-19 – Alarmzustand in Spanien
Verstoß gegen Einschränkungen während des Alarmzustands
In Übereinstimmung mit einem Bericht der Anwaltschaft des Staats sind die im Gesetz bezüglich öffentlicher Sicherheit vorgesehenen Sanktionen nur an Personen zu verhängen, welche die Anordnungen hinsichtlich des Alarmzustands nicht befolgen und sich zudem weigern die ausdrückliche und individualisierte Anforderung der Ordnungskräfte zu befolgen.
Gemäß dem vormals genannten Bericht kann die Nichterfüllung der auferlegten Einschränkungen nicht automatisch als Verstoß Ungehorsam eingestuft werden, festgelegt in Art. 36.6 Organgesetz 4/2015, vom 30. März bezüglich öffentlicher Sicherheit.
Es ist erforderlich, dass der Bürger, welcher die Maßnahmen nicht erfüllt, zudem die Anforderungen der Ordnungskraft, welche den Verstoß entdeckt hat, nicht folgt.
Bussgeld
Um dieses Bussgeld zu verhängen, werden die Einstufung sowie Beschreibung des Sachverhaltes seitens der Ordnungskraft bzw. Berichte die erstellt werden, wenn die Sache im strafrechtlichen Bereich bearbeitet wird, grundlegend sein.
Berufung
Gegen Verstöße, die als Ungehorsam sanktioniert werden und bei denen nicht erklärt wird, dass eine ausdrückliche Anforderung von der Ordnungskraft gestellt wurde, kann Berufung eingelegt werden.
Zudem wird aufgeführt, dass die Bussgelder in das Gesetz über die öffentliche Gesundheit aufgenommen werden könnten.
Unserer Ansicht nach wird im Gesetz von 1981, welches die Alarmzustände regelt, in Art. 10 bestimmt, dass die Nichteinhaltung oder der Widerstand gegen die Anordnungen der zuständigen Ordnungskraft gemäß den Bestimmungen des Gesetzes sanktioniert wird, und der Königliche Erlass vom 14. März scheint sich auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit zu beziehen.