Verwaltungsrecht

Verwaltungsrecht und das spanische Baurecht: Bodenordnungsrecht, Baugenehmigungen, Rechtsmittel gegen Abrissverfügungen, Verwaltungsverfahrensrecht

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Das Verwaltungsrecht ist Teil des öffentlichen Rechts. Es regelt insbesondere die Rechtsbeziehungen des Staates zu seinen Bürgern.

VERWALTUNGSRECHT

Spanisches Verwaltungsrecht – Rechtsanwalt für spanisches Steuerrecht, Baurecht und Luftverkehrsrecht

Unser Service: Deutsche Beratung im spanischen Verwaltungsrecht.
Ihr Ansprechpartner: Rechtsanwalt, Abogado, Steuerberater in Spanien: D. Luickhardt, Rechtsanwalt I. Marrodán.

Unsere deutsch- spanische Rechtsanwaltskanzlei ist auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:

Steuerrecht Spanien: Einkommensteuerrecht (IRPF), Erbschaftssteuerrecht (ISD)- mit Schwerpunkt im deutsch-spanischen Erbschaftssteuerrecht, Schenkungssteuerrecht, Körperschaftssteuerrecht, Grunderwerbssteuerrecht, gemeindliche Steuern wie die sogenannte Plusvalia = Impuesto sobre el incremento sobre los terrenos urbanos (Wertzuwachssteuer), welche bei Immobilienkäufen und Erbschaften in Spanien anfällt und neuerdings sehr hoch ist, da die Gemeinden die Vergünstigungen abgeschafft haben.

HINWEIS:

Wir beraten Sie im spanischen & deutschen Steuerrecht und damit auch in Fragen der deutsch – spanischen Doppelbesteuerung und deren Vermeidung im Rahmen des deutsch-spanischen Doppelbesteuerungsabkommens

Verwaltungsrecht und das Spanische Baurecht: Bodenordnungsrecht, Baugenehmigungen, Rechtsmittel gegen Abrissverfügungen.

Luftverkehrsrecht: Lizenzen, Buβgeldverstöβe, Flugplatzgebühren, Verspätungen im Fluggastrecht

Flugrecht Europa: Deutschland – Spanien – International

Verwaltungsverfahrensrecht: Rechtsmittel auf der Gemeindeebene, Wiedervorlagewidersprüche (recurso de reposicion), Klagen vor dem Finanzgericht (TEAC), Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Spanien, Kanarische Inseln und Balearen (Mallorca),
Verwaltungsklagen vor den obersten spanischen Verwaltungsgerichtshöfen der Autonomen Regionen in Spanien.

Genehmigungsverfahren in Spanien: Eröffnungslizenzen für Unternehmen, Gaststätten, Erlebnis-und Freizeitparks, etc..

Zum spanischen Verwaltungsrecht gehört auch das Gebührenrecht und die Tarifvergütung in der Energieproduktion.HINWEIS:Im Bereich der Solarstromenergieproduktion und Windenergie sind wir bei Streitigkeiten von Tarifzahlungen und Lizenzfragen ein kompetenter Berater.