Fluggesellschaften – Bussgeld wegen Lärm – Lärmschutz am Flughafen

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Bussgeld wegen zu hoher Lärmbelästigung an Flughäfen

Die europäische Union hat mit der Verordnung 598/2014 dem einzelnen europäischen Staat, auch Spanien, für die grossen Flughäfen Barcelona, Madrid, Mallorca die Möglichkeiten von Beschränkungen des Flugverkehrs ermöglicht.

50.000 Flugbewegungen jährlich sind erforderlich, um diese Verordnung anwenden zu können.

Diese Lärmschutzverordnung wurde in Spanien mit dem Gesetz 48/1960 umgesetzt und gibt den Anwohnern in der Nähe von Flughäfen die Möglichkeit Lärmschutzverletzungen anzuzeigen. Allerdings ist zu beachten, dass es Zonen gibt, die erhöhte Lärmbelaestigungen hinnehmen müssen.

Die Aufsichtsbehörde in Spanien ist die Direccion General de Aviacion Civil und darunter stehen 3 Bereiche.

Verwaltungskörper zur Unterstützung der Rechtsanwendung und Fortentwicklung

Verwaltungskörper zum Lufttransport zuständig für die Umsetzung internationaler Bestimmungen

Verwaltungskörper für Flughafen und Luftverkehr

Lärmschutz und Schadensersatz.

Beim Flughafen Barcelona und Madrid hat die AENA ein Webtrak System eingerichtet, um dem Bürger Lärmbelaestigungen und deren Anzeige zu ermöglichen, da die Flugbewegungen benannt werden. Auf dem Portal kann direkt die Beschwerde eingereicht werden.

Bussgeld Fluglärm Spanien

In Spanien haben die Regionen (comunidades autónomas) und Gemeinden die Zuständigkeit bei der Verhängung von Bussgeldern gegen Fluggellschaften wegen Verursachung von Fluglärm.

Leichte Verletzung der Vorschriften zum Fluglärm:
Bussgelder bis 600 EUR

Schwere Verletzung der Vorschriften zum Fluglärm:
Bussgelder von 601 bis 12.000 EUR

In der Praxis werden Überschreitungen der Lärmschutzwerte oder ausserhalb der besonders geschützten Zeiten, in dieser Bussgeldhöhe geahndet.

Bsp: Beim Landen auf einer nassen Piste wird der „reverse thrust“ eingesetzt, und dies um 0.05 h auf einer Landebahn im Flughafen von Barcelona – Prat. Die Fluggesellschaft erhält ein Bussgeld von 12.000 EUR.

Rechtmittel gegen Bussgeld wegen Fluglärm

In einem solchen Falle sind Rechtsmittel geboten, da die Sicherheit ein wesentlicher Ermessensgrund bei der Festsetzung des Bussgeldes darstellen muss. Daraus folgen auch die Ausnahmetatbestaende wie sie sich in den AIPs von Madrid befinden.

Die Normen von dem Flughafen in Madrid, zeigen in dem AIPs auch Nachtanflugverbote und es werden Lärmquote für Flugzeuge von CR16, (>101.9 db) und bis zu CR5 (<90 db) geregelt, mit den entsprechenden Ausnahmeregelungen.