Leitfaden zur schnellen Zwangsvollstreckung

Wir benötigen für eine schnelle Vollstreckung von Ihnen als Gläubiger

  • Vollstreckungstitel mit EGVO Bescheinigung und Apostille, übersetzt auf spanisch
  • TIPP – Nutzen Sie unseren Legalium Übersetzerservice
  • Prozessvollmacht für Spanien, deren Entwurf wir Ihnen in 48 h an Werktagen zusenden
  • Angabe der Schuldneradresse in Spanien und Angabe von pfändbaren Gütern und Rechte, vorzugsweise Bankkonten, die schnell pfändbar sind.

EU Verordnung 655/2014 – schnelle Kontopfändung in Spanien

Die Verordnung ist am 18. Januar 2017 in Kraft getreten und gilt in Spanien unmittelbar. Die Verordnung soll die Eintreibung grenzüberschreitender Forderungen für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erleichtern und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen mit grenzüberschreitendem Bezug vereinfachen.

Die Europäische Kontenpfändungsverordnung dient der Sicherung einer künftigen Vollstreckung. Das Verfahren kann grundsätzlich ohne vorherige Kenntnis des Schuldners ablaufen. Es ist in Deutschland beim Gericht mit dem Anhang 1 zu beantragen, wenn der Vollstreckungstitel von diesem Gericht erteilt wurde, und die spanischen Gerichte müssen dem Antrag stattgeben und die Bank die Sicherungsbeschlagnahme vollziehen. Der Schuldner hat kein Recht auf rechtliches Gehör, was die Sicherungsvollstreckung wesentlich beschleunigt.

Unter diesem Link finden Sie das Antragsformular für die Kontopfändung in Spanien

Antragsformular für die Kontopfändung

  • Angabe der NIE, NIF (Steuernummer des Schuldners) zur Einholung der Vermoegensauskunft

Kosten LEGALIUM

Sollte der Vollstreckungstitel ordnungsgemäß zugestellt sein und rechtskräftig, und der Schuldnerwohnsitz mit Schuldnervermögen, klar definiert sein, dann stellen wir den Vollstreckungsantrag beim spanischen erstinstanzlichen Gericht zum Pauschalhonorar von 500 EUR und das Resthonorar wird unsere Kanzlei, direkt beim Schuldner geltend machen.

Kosten des Gerichtsdieners – procurador

Die Kosten des Gerichtsdieners sind streitwertabhängig. Die Kosten werden mit vollstreckt. Ebenso sind Übersetzungskosten gegenüber dem Schuldner vollstreckbar.

Hintergrundinformationen


Der Vollstreckungstitel ist nach EGVO 1215/2012 und dem Art.53 mit einer Bescheinigung zu versehen. In dem folgenden Link finden Sie die Bescheinigung

-> Bescheinigung

Obgleich keine Vollstreckbarerklärung in Spanien erforderlich ist, gelten für das Vollstreckugnsverfahren in Spanien die spanischen Prozessnormen, deshalb sollte der Vollstreckungstitel nach Rechtskraft nicht älter als 5 Jahre sein.

Vollstreckungstitel sind

  • Endurteile, Schiedsgerichtsentscheidungen und Mediationsvereinbarungen. Mediationsvereinbarungen müssen nach dem Gesetz über die Mediation in Zivil- und Handelssachen notariell beurkundet worden sein.
  • Gerichtsentscheidungen zur Anerkennung gerichtlicher Vergleiche und während des Verfahrens erzielter Vereinbarungen, gegebenenfalls zusammen mit den entsprechenden schriftlichen Erklärungen zum Nachweis des Inhalts der Vereinbarungen.
  • Öffentliche Urkunden, sofern es sich um Erstausfertigungen handelt, mit der entsprechenden Vollstreckungsunterwerfung des Schuldners.
  • Beurkundete Handelsverträge, bescheinigt durch einen Handelsvertreter (corredor de comercio colegiado)
  • Ordnungsgemäß ausgestellte Inhaber- oder Namenspapiere in Form fälliger Obligationen sowie die dazugehörigen ebenfalls fälligen Coupons, sofern die Coupons mit den Wertpapieren übereinstimmen und die Wertpapiere entsprechend verbucht sind.
  • Gerichtlicher Beschluss in Strafsachen mit der Folge von Haftpflichtversicherungszahlungen bei Verkehrsunfall
  • Sonstige öffentliche Urkunden, die durch ein Gericht erlassen wurden, und für vollstreckbar erklärt sind.


Vollstreckungsmassnahmen in Spanien


Zunächst holt das Gericht eine Vermögensau
skunft des Schuldners auf Antrag ein, dann erfolgt der Antrag durch unsere Kanzlei auf eine konkrete Vollstreckungsmassnahme, daraufhin erlässt das spanische Gericht die Beschlagnahme (embargo) und nach Art.621 ss erfolgt dann die Verwertung und Erlösauskehr.

Vollstreckbare Güter und Rechte, schnelle Vollstreckung in Spanien in

  • Geld auf Bankkonten
  • Löhne mit Pfändungsfreigrenzen

Danach folgen weniger schnellere Pfändungsmöglichkeiten wie die Pfändung von Kraftfahrzeugen, die eine Versteigerung nach sich ziehen und dann folgen schliesslich Pfändung von SL (GmbH) Anteilen (Verwaltung in der Zwangsvollstreckung) und Beschlagnahmeverfügungen über eine Immobilie, die im Grundbuch eingetragen werden müssen.

Zur Sicherung einer Beschlagnahme einer spanischen Immobilie wird zunächst ein embargo preventivo in das Grundbuch eingetragen, welches später in ein embargo ejecutivo umgewandelt wird, aus welchem die Zwangsversteigerung der Immobilie eingeleitet werden kann. Die Zwangsversteigerung findet mittlerweile elektronisch statt.

Nutzen Sie unsere deutsch-spanische Fachkompetenz, um Ihre Forderung in Spanien zu vollstrecken. Wir betreuen Ihr Vollstreckungsverfahren spanienweit von unseren Kanzleien in Madrid, Mallorca, Barcelona, Teneriffa, Gran Canaria und Kooperationen in Malaga, Marbella, Almeria, Torrevieja, Alicante, Granada, Toledo und Bilbao.


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