Werkvertrag Spanien

Schadensersatz bei ausgebliebenem Erfolg


Im spanischen Zivilrecht ist in Art.1544 CC der Werkvertrag geregelt, der wie im deutschen Zivilrecht, einen Erfolg schuldet und nicht nur eine Dienstleistung.

TIPP:

Rechtsstreitigkeiten können vermieden werden, wenn von Beginn an ein ordentlicher Werkvertrag erstellt wird, der zum einen

  • die Schiedsgerichtsbarkeit vorsieht, anstelle der staatlichen Gerichte und
  • die Fristen für die Nachbesserungen und
  • einen Garantierückbehalt auch nach der Abnahme vorsieht, sollte sich ein Mangel erst nach der Abnahme und Übergabe ergeben.
  • Ebenso sind 5 jährige Gewaehrleistungsrechte in einem Werkvertrag zu vereinbaren.
  • Bei Produktionsmittel muss auch der Verzugsschaden vertraglich definiert werden.
  • Der Preis ist fix zu bestimmen.

Wann beginnt der Konflikt zwischen den Vertragsparteien?


In der Regel werden Zahlungen verlangt und das Werk nicht fertiggestellt, oder das Werk mangelhaft übergeben. Es kann auch vorkommen, dass Nachzahlungen verlangt werden, obgleich der Preis fest vereinbart war.

Dies kommt vor allen Dingen nach Neubauten oder Renovierungen von Immobilien vor.

Beispiele aus der Praxis zum Werkvertrag

  • Installation einer Produktionslinie Madrid funktionsuntuechtig
  • Industriefilteranlage Zaragoza – Beschaedigung an Bestandteilen
  • Hausbau auf Teneriffa mit diversen Baumaengeln (Feuchtigkeit)
  • Renovierung einer Immobilie Mallorca (Feuchtigkeitsschaden)
  • Renovierung einer Immobilie nach Brandschaden La Palma (nachtraegliche Preiserhoehung)
  • Hotelrenovierung Teneriffa
  • Ausbau eines Dachgeschosses Teneriffa
  • Dachaufbau Gran Canaria
  • Poolbau Mallorca
  • Elektroinstallation Immobilie Teneriffa
  • Solaranlagenaufbau auf Dach oder Boden Malaga
  • Wintergartenbau Teneriffa
  • Terassenschliessung Gran Canaria
  • Yachtneubau

Der Auftraggeber (Kunde) hat 3 Vertragsverpflichtungen

  • Zahlung
  • Abnahme der erfolgten Werkerstellung
  • Kooperation

Der Werkunternehmer als Auftragnehmer muss das Werk fehlerfrei fertigstellen und bei Mängeln nachbessern, und fristgemäss fertigstellen.

Die Probleme einer mangelhaften Leistung, die letztlich zu einer nicht ordentliche Erstellung des Werks führen, erzeugen nach Art.1124 CC einen Schadensersatzanspruch in Höhe der geleisteten Zahlungen, Ausfallentschädigung und Mehrkosten für die Erstellung des beauftragten Werkerfolges durch ein anderes Unternehmen.

Die gerichtliche Durchsetzung besteht aus 2 Anträgen

Antrag 1. Werkvertragsauflösung wegen Nichterfüllung

Antrag 2. Schadensersatz

Wie lange muss zuwarten, bis man eine gerichtliche Klage einreichen kann?


Die Gerichte verlangen, dass der Mangel schwerwiegend ist oder das nicht fertiggestellte Werk auch nach einem Nachbesserungsversuch nicht fertiggestellt wird.
Eine 15 tätige Nachbesserungsfrist ist in der Regel ausreichend.


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