Immobilienkauf/verkauf Spanien, Haftungsrecht, Erbrecht, Familienrecht

zivilrecht spanien
Das Zivilrecht ist jenes Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen von rechtlich gleich gestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt.

ZIVILRECHT

Zivilrecht Spanien – Internationale Rechtskompetenz beim Immobilienkauf in Spanien

Weitere deutsche Informationen zum spanischen Recht aus der Praxis unter: www.meinrechtinspanien.de

Das Zivilrecht bildet die Grundlage für jedes Rechtsgeschäft. Wir sind eine deutsch-spanische Rechtsanwaltskanzlei, die das deutsche, genauso wie das spanische Zivilrecht (Immobilienrecht, Vertragsrecht, Kaufrecht) beherrscht. Darüber hinaus ist RA D. Luickhardt Steuerberater in Spanien und informiert Sie bei Rechtsgeschäften ganzheitlich, nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im Steuerrecht in Spanien, mit den notwendigen Verknüpfungen im deutschen Steuerrecht.
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner, wenn Sie als Deutscher in Spanien leben und bei Kaufverträgen Schaden erleiden – sei es beim Immobilienkauf in Spanien oder auch bei anderen Kaufgeschäften.

Unser Tätigkeitsschwerpunkt: Immobilienkauf in Spanien


Der Immobilienkauf in Spanien ist gesetzlich durch das spanische Bürgerliche Gesetzbuch geregelt.
In der Praxis kommt es besonders häufig bei sogenannten Vorkaufverträgen, bei Immobilienkäufen in Spanien, zu Rechtsstreit, da Anzahlungen geleistet werden, aber keine Gegenleistung erfolgt, sondern lediglich ein Verkaufsversprechen.
Sollte der Verkäufer nicht erfüllen wollen, muss er lediglich die erhaltene Anzahlung doppelt zurückzahlen. Damit ist der Verkäufer von der Vertragspflicht des Immobilienverkaufes entbunden. Der Käufer hat Möglichkeiten sich zu schützen. Daher sollten Sie als Immobilienkäufer in Spanien unser Immobilienservicekaufpaket in Anspruch nehmen, welches Ihnen Rechtssicherheit beim Immobilienkauf in Spanien bietet.

Den Leistungsinhalt und die Konditionen des Immobilienservicekaufpaketes entnehmen Sie bitte unserer Beschreibung auf

www.immobilienrecht-spanien.de

Nicht zuletzt gibt es beim Immobilienkauf in Spanien sowohl örtliche Unterschiede, als auch objektspezifische Besonderheiten.

  1. Immobilienkauf eines Appartements in Spanien – Achten Sie auf bezahlte Altschulden bei der Eigentümergemeinschaft.
  2. Immobilienkauf eines ländlichen Grundstücks (finca rústica) zum Bau eines Hauses – Achten Sie auf die Mindestgröβe für sogenannte “asentamientos rurales”.
  3. Immobilienkauf eines Chalets in Spanien (Neubau) – Achten Sie darauf, dass die Fertigstellungsbescheinigung und der Energiepass vorliegen.
  4. Immobilienkauf einer im Bau befindlichen Immobilie oder der Bau eines Eigenprojektes in Spanien – hier ist von Anfang an eine anwaltliche Betreuung erforderlich – angefangen von der Bauherrenhaftung bis zur Vertragsgestaltung des Generalunternehmervertrages/ Subunternehmervertrages.

Örtlich ist der Immobilienkauf auf Teneriffa von den bau- und bodenrechtlichen Normen auf den Kanarischen Inseln abhängig. Auch die Grunderwerbssteuer beträgt nur 6,5%, ganz anders als in Katalonien, wo Sie mit 10% Grunderwerbssteuer rechnen müssen und die Baunormen stark differieren, insbesondere auch die regionale Anwendung des Küstenschutzgesetzes in der Gegend von der Costa Brava.

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